inkasso schulden ohne Einkommen

8 Antworten

Erstmal haben solche Kliniken auch meist qualifizierte Sozialarbeiter, die sich mit dieser Problematik auskennen. Da soll er mal fragen, und in dem Milieu dürfte mancher weit höhere Schulden haben.

Das Wichtigste dürfte Kostenabwehr sein, weil gerade in der zwielichtigen Mobilfunkbranche ganz schnell alle möglichen Fantasie- und Mondgebühren dazu gerechnet werden, die man aber eigentlich nicht bezahlen müsste.

Er darf also auf keinen Fall was bei Inkassos unterschreiben. Gerichtliche Mahn- oder gar Vollstreckungsbescheide müssen fristgerecht von ungerechtfertigten Posten bereinigt werden (Teilwiderspruch), damit sie nicht trotzdem rechtsgültig werden.

Wahrscheinlich wird er eh Schulden tituliert bekommen und die Vermögensauskunft (früher eidesstattliche Versicherung, Offenbarungseid) abgeben müssen. Dann sollten auch nur die Schulden und Zusatzkosten anstehen, die rechtlich unvermeidbar sind. Bei unseriösen Gläubigern können sich solche Schulden durch Kostenschinderei locker verdoppeln, wogegen man sich erfolgreich wehren kann.

Bei Mobilfunk wären da z.B.:

- "Schadensersatz" bei gekündigten Verträgen: alle Restgebühren zu verlangen ist zu hoch, max. 50%!

- Inkassokosten: oft zu hoch, oft müssen sie gar nicht bezahlt werden. Bei gerichtl. Mahnverfahren, wo ein Anwalt tätig wird, dürfen sie gar nicht zusätzlich zu Anwaltskosten eingefordert werden; effektiv wird das aber oft getan.

- Diverse Sperr-, Ermittlungs-, Bearbeitungs-, Schlechtwettergebühren: müssen großteils nicht bezahlt werden.

- Ist eine Forderung tituliert und wird zwangsvollstreckt, dürfen außerhalb der Zwangsvollstreckung keine Kosten gefordert werden (§788 ZPO). Zustehende Kosten müssen über den Gerichtsvollzieher zusammen mit der Schuld eingetrieben werden, wobei Abzocke und willkürliche Kostenforderungen meist schon abgewiesen werden.

In den nächsten Monaten und Jahren wird er wahrscheinlich nicht zahlen können. Die Schulden verschwinden damit aber nicht, und für eine Privatinsolvenz sind 1500€ (wieviel davon ist wohl schon ungerechtfertigt? Womöglich ein Großteil...) auch kein angemessener Betrag. Irgendwann wird er das dann wohl doch abzahlen, und bis dahin sollte man den Schuldenberg so klein wie möglich halten und sich nicht jeden Mist reinwürgen lassen!

Bestand schon Kontakt zu Vodafone? Wurde auf drohende Zahlungsschwierigkeiten hingewiesen?

Ich nehme an, dass die Forderung von Vodafone von der Art und Weise her gerechtfertig ist. Ganz wichtig für euch ist dann, nur so viel zu zahlen bzw. durch ein gerichtliches Mahnverfahren feststellen zu lassen, wie gerechtfertigt ist. 

Auf keinen Fall solltet ihr euch mit dem Inkassobüro in Verbindung setzen! Die erzählen euch einen vom Pferd, so dass ihr womöglich in Bedrängnis kommt. Vodafone ist Gläubiger und bleibt das auch. Es besteht keine Pflicht, mit dem Inkassobüro Kontakt aufzunehmen!

Im Moment wäre wohl das beste, einen gerichtlichen Mahnbescheid abzuwarten und dann gegen unberechtigte Posten Teilwiderspruch einzulegen. 

Folgendes sollte dann unbedingt überprüft werden, am besten mit Hilfe einer Schuldnerberatung oder Verbraucherstelle:

  • Höhe des Schadenersatzes (maximal 50% der ausstehenden Grundgebühr zum Zeitpunkt der Kündigung)
  • Inkassogebühren, Auslagen, MWSt, Kontoführungsgebühren und ähnlicher Firlefanz muss nicht bezahlt werden, da ist die Rechsprechung bei großen Unternehmen einheitlich
  • Verzugszinsen (5% p.a. über Basiszins, dazu gibt es Rechner im Internet)
  • Mahngebühren (max. 2,50 pro Brief)

Dann hätte Vodafone zwar einen Titel, aber wenn bei ihm zur Zeit nichts zu holen ist, gucken sie erst mal in die Röhre und müssten es dann zu einem späteren Zeitpunkt mit einer Zwangsvollstreckung versuchen.


schlumel94 
Fragesteller
 10.03.2015, 20:35

Er ha alles schleifen lassen und ich denke mal auf nichts reagiert da er nur für seine drogen gelebt hat. Also da nicht anrufen sondern mit vodafone kontakt aufnehmen ja?

whiteTree  10.03.2015, 21:01
@schlumel94

Nur einmal mitteilen, dass er nicht zahlungsfähig ist.

Wichtig ist, ob es gerichtliche Mahn- und Vollstreckungsbescheide gegeben hat; wenn man da ungerechtfertigten Fantasiekosten nicht fristgerecht widerspricht, wird leider alles rechtsgültig.

Manche Inkassos können aber den Hals nicht voll genug kriegen und fordern noch illegalerweise neben der Zwangsvollstreckung her weitere Fantasiegebühren. Die muss man nicht zahlen und kann man immer noch abwehren.

Tach

Grundsätzlich!

Mit Inkassos diskutiert man nicht.

Schon Gar nicht lässt man sich von denen wohlklingende, überteuerte "Ratenvereinbarungen" aufschwatzen.

Wenn der noch weitere Schulden angesammelt hat, wäre evtl ne Insolvenz denkbar.

Dazu aber unbedingt VORHER gut informieren und Schuldnerberatung und den Sozialarbeiter der Suchtklinik einbeziehen.

Er sollte sein Konto sofort in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln lassen und sofort Kontakt mit einer Schuldnerberatung aufnehmen.

Wie soll das gehen?

Gar nicht. In diesem Fall hat der Gläubiger eben Pech gehabt oder muss sich gedulden.