Information an Vermieter über Ablösesumme Nachmieter an Mieter?
Da wir Nachwuchs bekommen, wollen wir unser Café abgeben. Laut Mietvertrag sind wir 5 Jahre gebunden. Einen geeigneten Nachmieter (Interessenten) hätten wir bereits. Mit diesem haben wir eine Ablösesumme vereinbart, welche sich zusammensetzt aus Renovierungskosten, sowie Anschaffung der Gerätschaften, etc.
Der Vermieter reagiert zu unserer Unfreude, sehr lahm. Er ist nie erreichbar, seine Assistentin vertröstet immer mit einem bis dato nie stattgefundenen Rückruf.
Jetzt fragt er per Mail nach, wie die Ablösesumme zustande kommt. Diese Info benötige er zur Entscheidungsfindung? Hier ist auch schon meine erste Frage, geht ihn das überhaupt etwas an? Wenn ja, aus welchem Grund?
Danke für Eure Hilfe
3 Antworten
Grundsätzlich muss der Vermieter auf überhaupt keinen von euch benannten Nachmieter einlassen.
Er will ja nicht, dass aus diesem Objekt jetzt ein Taubenschlag wird, wo dauernd ein- und ausgezogen wird.
Die Ablösesumme beeinträchtigt ja für den neuen Mieter auch seine Wirtschaftlichkeit. Also ist der Vermieter sehr wohl daran interessiert, ob der neue Pächter zu tragbaren Belastungen dort arbeiten soll
In der Regel endet ein befristeter Gewerbemietvertrag ohne Kündigung zum vertraglich festgelegten Zeitpunkt.
Der Vermieter reagiert zu unserer Unfreude, sehr lahm.
Auch im Gewerbemietrecht steht dem Vermieter eine 3 mon. Überlegungsfrist zu, ob er den vorgeschlagenen Nachmieter akzeptieren will oder nicht.
Weiter kommt es bezüglich des Anspruchs einen Nachmieter stellen zu dürfen darauf an, ob im Mietvertrag eine Nachmieterklausel vorhanden ist. Diesbezüglich wird dann von der Rechtssprechung wieder differenziert, ob es sich um eine "echte" oder "unechte" Nachmieterklausel handelt.
Jetzt fragt er per Mail nach, wie die Ablösesumme zustande kommt. Diese Info benötige er zur Entscheidungsfindung?
Der Vermieter muß sich in seiner Entscheidungsfindung nicht daran richten von welchem potentiellen Nachmieter der Mieter die höchste Ablösesumme bekommt.
hier weitere Infos auch zum Thema falls eine Nachmieterklausel mietvertraglich nicht vereinbart wurde:
http://www.mietrecht.org/gewerbe/nachmieter-im-gewerbemietrecht/
Bis zum Ende der Laufzeit wäre euer Gewerbemietvertrag nicht kündbar. Der Vermieter muss daher der Neuvermietung nach Vertragsauflösung nicht stattgeben. Die Ablösesumme interessiert ihn vermutlich deshalb, weil er eine Abstandszahlung von euch fordern will. Also macht euch auf eine stressige Verhandlung gefasst. Dürft ihr untervermieten?
Du täuschst dich nicht.
Hallo und danke!
Uns geht es lediglich darum, das er wissen möchte wie sich die Ablösesumme zusammensetzt. Die Summe kommt zustande aufgrund der gekauften Gerätschaften, Einrichtung, Architekt, etc.
Jedoch hat der Vermieter aus unserer Sicht kein Anrecht auf Auskunft diesbezüglich. Das ist eine Sache zw. dem potentiellen Nachmieter und uns. Oder täusche ich mich da?