In welchen Fällen ist eine Vollbremsung "erlaubt"?

4 Antworten

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Dazu aus der StVO:

§ 4 Abstand (1) Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug muß in der Regel so groß sein, daß auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Der Vorausfahrende darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.

Eine starke Bremsung ist also nur bei Vorliegen eines zwingenden Grundes zulässig.

Der Wunsch, den Hintermann "erziehen" zu wollen, ist selbstverständlich kein zwingender Grund. Wer so handelt begeht mindestens eine strafbare Nötigung.

Crack  11.01.2012, 21:44

Als Nachtrag aus dem Bußgeldkatalog:

Sie bremsten als Vorausfahrender stark ohne zwingenden Grund, so dass es zur Gefährdung des nachfolgenden Verkehrsteilnehmers kam.

§ 4 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 13.1 BKat; § 19 OWiG

20€. Mit Unfallfolge 35€.

Kommt Nötigung (ist eine Straftat) dazu bewegt man sich in ganz anderen Dimensionen...

DH!

da nichts passierte, wäre wohl nichts auf ihn zugekommen, höchstens eine verwarnung.

bremst jemand plötzlich ohne jeden grund stark und verursacht so einen unfall kann dieser schon belangt werden. genaueres weiß ich aber nicht.

was das mit den tieren angeht, bremsen darfst du, nur von ausweichversuchen (die nahezu jeder intuitiv macht) wird stark abgeraten. ich rate dir auch davon ab. ein tier anzufahren ist nicht so übel, wie ein abflug an den baum, oder mit ein paar überschlägen durchs feld oder im schlimmsten fall der zusammenprall mit gegenverkehr. daher soll man bei tieren zwar bremsen, aber wichtiger ist es, das lenkrad möglichst fest zu halten und unbedingt zu versuchen auf seiner spur zu bleiben.

KanDoo91  11.01.2012, 19:37

Man kann auch eine Strafe bekommen wenn man ohne Unfall, grundlos stark abbremst. Lese dir mal die STVO durch.

HansMitWurst  11.01.2012, 19:41
@KanDoo91

ich mache derart sinnfreies nicht, weswegen ich mir nie etwas über eine strafe dazu einprägte. aber danke für die info.

EvilShark  11.01.2012, 20:02
@HansMitWurst

schon mal nen hirsch oder keiler mit genommen hans mit wurst?? wenn du auf so ein tier draufhälst kannst gleich in eine mauer fahren, ein ausgewachsener fuchs kann schon bei einem wagen schwere schäden anrichten, bei katzen, hunden, kleintiere mag das zu treffen aber alles was schwerer is wird das schnell zum problem

HansMitWurst  12.01.2012, 01:56
@EvilShark

hirsch oder keiler sind dennoch weniger unangenehm, als gegenverkehr oder baum.

eine Vollbremsung ist immer erlaubt. Wenn das Auto dahinter drauf fährt, wird er auch immer Schuld haben. Wichtig ist immer eine zur Geschwindigkeit angepasste Entfernung zu dem Auto vor dir. Wenn ein Tier vor das Auto läuft wird die geraten weiterzufahren - ANSTATT, was man normalerweise macht, AUSZUWEICHEN!!! Wenn du bremsen kannst, ist es natürlich besser... wichtig is nur dabei, dass du nicht ausweichst, damit du die Autos auf der gegenrichtung nicht triffst oder gg nem Baum fährst.

EvilShark  11.01.2012, 19:57

schon mal was von stvzo gehört, wenn mann ohne grund voll auf die eisen geht bekommt der der auffährt die schuld u. der verursacher

JotEs  11.01.2012, 21:14
@EvilShark

eine Vollbremsung ist immer erlaubt.

Nein, ganz sicher nicht! Eine Vollbremsung ist nur bei Vorliegen eines zwingenden Grundes zulässig (§ 4 Abs. 1 StVO).

du darfst nur voll auf die eisen wenn es gefährlich für dich werden kann(hindernisse auf der strasse) sonst nicht, selbst bei einer gerechtfertigten volbremsung is vorsicht angesagt da viele beim fahren träumen u. dir hinten rauf fahren, wenn man das nur macht ohne ersichtlichen grund ne vollbremsung macht, bekommt man ne strafe da es ne gefährdung des strassenverkehrs