In kommunaler Einrichtung als Pflegehilfskraft "ohne Tarifvertrag" tätig, ist das rechtens?
hallo,
ich arbeite als Pflegehilfskraft in einem Kommunalen Altenheim. Habe eine 100% Stelle also 160 std Vollzeit.
Laut Vertrag habe ich 1630 € Brutto Festgehalt. Stundenlohn und Zuschläge sind nicht in prozentualer Höhe aufgelistet. Bin Steuerklasse 1.
Als mir in der Personalverwaltung der Vertrag ausgedruckt wurde, sah ich den Ordner im Pc mit meinen Namen und da stand OHNE TARIFVERTRAG.
Freie Wochenenden stehen mir laut Gesetz 2 im Monat zu, was aber bei mir nicht der Fall ist und ich schon mit Überstunden den ganzen Monat eingetragen werde, sowie 9 bis 11 Tage hintereinander schon im Plan fest stehe und jede Überstunde nicht bezahlt wird, sondern man freie Zeit kriegt was bei mir irgendwie nicht der Fall ist seit Monaten. Überstunden müssen in 3 Monaten abgebaut werden sonst verfallen sie, was auch Schwachsinn ist, da sie nur immer wieder in ein neuen Monat quasi verrutschen.
Ist es mein Recht mich mit der PDL nochmal aussereinander zu setzen und meine Fragen auf den Tisch zu legen ?
Wie ist es möglich dass eine Teilzeitkraft 50% arbeitet das gleiche wie ich ist und 800 netto verdient bei Steuerklasse 1 und ich 1100 netto????
Kann es da sein, dass ich gewaltig verarscht und abgezogen werde? bin im Bundesland NRW wohnhaft, nähe Köln.
Ich bitte um ernstgemeinte und wissensreiche Antworten wer sich auskennt oder mir empfehlen kann was ich tun soll.
3 Antworten
Also wenn es um deine Arbeitsbedingungen geht lohnt sich ein Gespräch eigentlich immer.
Zunächst würde ich mal versuche rauszubekommen wie das bei deinen Kollegen aussieht, vielleicht erstmal was die Überstunden-Situation angeht.
Du hast ja auch einen Chef, was sagt er dazu, dass du ständig zu viele Stunden machst? Wann denkt er, dass du die abbauen sollst?
Der Gang zur Personalabteilung ist schon ein großer Schritt. Das solltest du erst tun, wenn du mit deinem Chef gesprochen hast und dort evtl. nicht weiterkommst.
Die Teilzeitkraft hat wesentlich weniger Abzüge als du, da sie deutlich weniger Brutto bekommt. Das nennt sich kalte Progression und ist zwar gemein aber leider nicht zu ändern.
vielen dank für die antwort das werde ich demnächst tun wenn ich eine kollegin treffe die auch hilfskraft ist und meine chefin werde ich auch ansprechen
Also die Tarifbindung gilt nur, wenn der Arbeitgeber Mitglied im kommunalen Arbeitgerberverbund ist (sind die allermeisten- aber eben nicht alle) - auch der kommunale Arbeitgeber muss da nicht Mitglied sein. Die allgemeinen gesetzlichen Regelungen im Arbeitsrecht kannst du natürlich jederzeit einfordern. Und bei dem Beispiel der Teilzeitkraft müsste man mal einen genauen Blick auf die Lohnabrechnungen werfen- in bestimmten Konstellationen kann so etwas durchaus zustande kommen.
Hallo :)
Mh... Also ich weiß jetzt nicht was es mit dem Tarifvertrag auf sich hat, aber ich habe als Pflegeassistentin auch in Teilzeit 800€ verdient (steuerfrei) und nachher als Vollzeitkraft höchstens 1.200€. Ich glaube das ist normales Gehalt in der Pflege als Helfer. Und wenn du über 18 bist darfst du, lt. Arbeitsgesetz, 12 Tage am Stück arbeiten. Das wird gerade in der Pflege immer gut Ausgenutzt. Und ich glaube 2 Wochenende frei sind Pflicht, ich weiß jetzt natürlich nicht ob das mit dem Tarifvertrag zusammen hängt.
danke für diese info das mit den 12 tagen wusste ich nicht, das ist gut dann stehe ich nicht so blöd da wenn ich demnächst fragen werde.
Gerne :)