In 7er Zone geblitzt - Polizeifalle?

6 Antworten

Was soll das? Du bist eindeutig zu schnell gefahren. Und dafür ist jetzt ein Bußgeld fällig. Da gibt es eigentlich nichts zu diskutieren. Ich selbst fahre auch immer schneller als erlaubt. Ausserhalb so ca. 20k/mh und innerhalb so 10 k/mh. Wenn ich dann das Pech habe geblitzt zu werden muss ich das hinnehmen und bezahlen. Ich wusste es ja. Also kein Grund für Debatten. Allerdings wohne ich selbst in einer verkehrsberuhigten Zone ( Spielstrasse im Volksmund ). Da halte ich mich an die vorgeschriebene Geschwindigkeit. Schon allein das Risiko das mir ein Kind vor mein Auto läuft ist mir zu groß. Und bei mir wohnen gefühlt 100 Kleinkinder. Die rennen, spielen und fahren zu schnell mit ihren Fahrrädern. Alleine der Gedanke ein Kind schuldhaft zu verletzen lässt mich langsam fahren. Und trotz größter Vorsicht kommt es immer wieder mal zu brenzligen Situationen. Ich stehe schon lange und ein Kind mit Fahrrad fährt weiter auf mich zu weil es nach hinten statt nach vorne schaut. Sind halt Kinder. Und die unterliegen einem besonderen Schutz. Akzeptiere den Bescheid und ärgere dich max. über deinen eigenen Fehler. Passiert. Aber schreib bloß nicht in den zum Bußgeldbescheid dazugehörigen Fragebogen das dein Auto nicht unter 10 k/mh fahren kann. Dann kann es dir passieren das die zuständige Bußgeldstelle an deiner oder der Fahrtüchtigkeit deines Autos zweifelt. Und das bedeutet dann nicht umsonst richtig Stress.

  1. Die Polizei stellt keine Fallen.
  2. Der offizielle Weg zu einem Supermarkt führt nie durch einen "verkehrsberuhigten Bereich".
  3. Wird wohl oft als Abkürzung missbraucht und daher auch geblitzt.
  4. Man hat keine neue Freiheit gewonnen, nur weil bauliche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsbegrenzung wieder entfernt wurden.
  5. Wer das als neue Freiheit missbraucht ist selbst schuld, wenn man geblitzt wird.
  6. Jeder PKW kann Schrittgeschwindigkeit fahren. Den ersten Gang einlegen, Kupplung langsam kommen lassen und ohne Gas zu geben fahren.
  7. Geblitzt wird in "verkehrsberuhigten Bereichen" erst, wenn man schneller als 10 km/h fährt. Das hättest selbst du hinbekommen müssen.
  8. Du kannst dich in Zukunft an die Verkehrsregeln halten.
  9. Du musst das Bußgeld für die Geschwindigkeitsüberschreitung bezahlen.

Gruß Michael

TheGrow  08.08.2016, 04:48

Im Grunde genommen hast Du die perfekte Antwort gegeben, die der Fragesteller durchaus als "Hilfreichste Antwort" nominieren kann.

Nur zu Punkt 9 ein kleiner Hinweis. Für den Verstoß ist kein Bußgeld, sondern lediglich ein Verwarnungsgeld von maximal 35 Euro zu zahlen. Selbst wenn die vorwerfbare Geschwindigkeit nach Abzug der Toleranz 27 km/h beträgt, ist laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog folgender Bescheid vorgesehen.

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Tatbestandsnummer: 142132

Tatvorwurf: Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um .17. (von 16 - 20) km/h in einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1, 325.2).

Zulässige Geschwindigkeit: *).7. km/h.

Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): **).27. km/h.

§ 42 Abs. 2 iVm Anlage 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 11.3.3 BKat(andere Kfz) Tab.: 742002

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Aber ich denke es ist für den Fragesteller unerheblich ob man das Kind Bußgeld oder Verwarnungsgeld nennt.

Für mich hast Du die Top Antwort gegeben

siggibayr  08.08.2016, 08:27
@TheGrow

Ich habe noch nie gehört, dass in einer Spielstrasse (verkehrsberuhigter Bereich) ab 7 km/h gemessen/geblitzt wird, zumal es eine Anzahl von obergerichtlichen Entscheidungen gibt, die den Begriff -Schrittgeschwindigkeit- unterschiedlich hoch in km/h angeben.

http://www.rechtslexikon.net/d/schrittgeschwindigkeit/schrittgeschwindigkeit.htm

Aufgrund dieser Urteile gibt es interne Handlungsanweisungen für den Einsatz der Geschwindigkeitsmessgeräte. Mir ist bekannt, dass hier bei uns die Geschwindigkeitsmeßgeräte auf minimum 20 km/h eingestellt werden sollen, so dass Überschreitungen darunter nicht verfolgt werden (aufgrund der unterschiedlichen Rechtsprechung).

TheGrow  08.08.2016, 10:54
@siggibayr

Habe mich gerade erkundigt, wie das bei uns in Niedersachsen gehandhabt wird.

So richtig klüger bin ich jetzt aber  auch nicht.

Die zulässige  Geschwindigkeit wurde mit 10 km/h veranschlagt und ab 6 km/h Überschreitung wird aufgezeichnet und geahndet.

Gleichzeitig wurde mir mitgeteilt, dass was Du hier angeführt hast, nämlich dass es gar keine einheitliche Rechtsprechung gibt, welcher Wert als zulässige Höchstgeschwindigkeit anzunehmen ist, was eine Ahndung schwer bis unmöglich macht.

wenn es aus einem Busch heraus geblitzt hat, würde ich erst mal abwarten, bis ein Brief kommt, damit du weißt, wer geblitzt hat. Aber dass 30 km/h mehr sind als Schrittgeschwindigkeit, ist dir schon klar ?

Das riecht mit nach einem Privatunternehmen; die sind dazu nicht berechtigt, denn das ist eine hoheitliche Aufgabe.

Was Du tun kannst?

Anhörungsbogen abwarten, blechen und Dich an die Regeln halten.

Also wenn du wirklich rechtmäßig geblitzt wurdest dann bist du selbst schuld...Und dein Auto kann sehr wohl schrittgeschwindigkeit fahren. Und 10 wären besser als 30....