Immobilien Hausgeld Erhöhung

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Hallo, die Investition in eine Eigentumswohnung ist wie der Eintritt in einen Verein. Man wird Mitglied der Eigentümergemeinschaft und muss sich an die vorhandenen Regeln (die in der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung festgelegt sind) halten. Ferner werden auf den Eigentümerversammlungen Beschlüsse gefasst, die ebenfalls relevant sind. Es ist daher wichtig, sich v o r einem Kauf die Rahmenbedingungen genau anzusehen. Nach dem Kauf ist es wichtig, sich über Entwicklungen zu informieren. im Zweifelsfall (wie hier aktuell zum Thema Kosten) ist es sinnvoll, die Eigentümerversammlungen zu besuchen, dort Fragen zu stellen und/oder Miteigentümer, den Beirat oder externe Sachkundige wie z.B. Hausverwalter, im Streitfall auch einen Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht zu kontaktieren. S.C. Köln

Das steht allen in Deinem Teilungsvertrag! Dort ist ganz genau festgehalten, welchen prozentualen Anteil, Du für welche Arbeiten tragen musst!

Für das Hausgeld liegen sicher Abrechnungen vor und anhand einer evtl. Nachzahlung, weil sich evtl. Kosten erhöht haben, kommt es zur Festsetzung eines neuen Betrages!

Von hier kann leider keiner sehen und beurteilen, ob das alles so stimmt :-(

Hallo,

alles, was nicht zu deiner Wohnung oder zu den Wohnungen der Anderen gehört, ist sogenanntes Gemeinschaftseigentum. Darüber wird in der Eigentümerversammlung beschlossen, welche Arbeiten ausgeführt werden sollen. Ebenso wird dort beschlossen, ob es aus der Rücklage oder durch Sonderumlage bezahlt werden soll.

Es macht also durchaus Sinn mal in die Protokolle zu schauen und bei der Versammlung dabei zu sein.

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Hallo, die Investition in eine Eigentumswohnung ist wie der Eintritt in einen Verein. Man wird Mitglied der Eigentümergemeinschaft und muss sich an die vorhandenen Regeln (die in der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung festgelegt sind) halten. Ferner werden auf den Eigentümerversammlungen Beschlüsse gefasst, die ebenfalls relevant sind. Es ist daher wichtig, sich  v o r  einem Kauf die Rahmenbedingungen genau anzusehen. Nach dem Kauf ist es wichtig, sich über Entwicklungen zu informieren. im Zweifelsfall (wie hier aktuell zum Thema Kosten) ist es sinnvoll, die Eigentümerversammlungen zu besuchen, dort Fragen zu stellen und/oder Miteigentümer, den Beirat oder externe Sachkundige wie z.B. Hausverwalter, im Streitfall auch einen Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht zu kontaktieren.

Beim Thema Kosten für neue Fenster oder die Sanierung des Hofs/der Garageneinfahrt ist es wie oben erwähnt: Die Kostentragung müsste entweder in der TE/Gemeinschaftsordnung oder in vorherigen Beschlüssen geregelt sein. M.S.C. Köln