Immatrikulieren und dann doch wieder exmatrikulieren?
Hallo, ich habe eine Zulassung von einer Hochschule erhalten. Muss mich jedoch bis Anfang Februar immatrikulieren. Bis dann weiß ich aber noch nicht, ob ich bei meiner Wunschhochschule einen Studienplatz bekomme? Wenn ja würde ich natürlich zu meiner Wunschhochschule gehen und mich bei der ersten Hochschule wieder exmatrikulieren. Geht das so einfach sich wieder zu exmatrikulieren und bekomme ich das Geld für Semesterticket etc wieder erstattet? Viele Grüße, marlenemaly98
4 Antworten
Das Wesentliche wurde schon gesagt, ich will nur nochmal daruaf hinweisen, dass es in deinem Fall nicht um eine Exmatrikulation sondern um eine Rücknahme der Immatrikulation handelt.
Der Unterschied ist unter Umständen nicht ganz unwichtig.
Schau mal auf der Homepage der ensprechenden Uni oder informiere dich beim Sekretariat für studentische Angelegenheiten über das Vorgehen und die Fristen bei der Rücknahme. In der Regel geht das noch bis einige Wochen nach Semesterbeginn und unter Rückerstattung der bereits gezahlten Gebühren.
Ne, wenn sie sich im Febrauar eingeschrieben hat, so muss sie sich dann tatsächlich wieder exmatrikulieren. Rücknahme geht nur dann wenn man nicht eingeschrieben ist.
Klär erstmal ab, ob Du dich bei der "ungeliebten" Hochschule auch später immatrikulieren kannst. Wenn Du einen triftigen Grund nennen kannst, könnte die Immatrikulation auf den letzten möglichen Tag verschoben werden. Ansonsten gilt: Raus kommt man immer aus einer Hochschule. Es könnte allerdings verwaltungstechnisch bedingte zeitliche Schwierigkeiten geben, so dass Du auch bei der neuen Hochschule um den letztmöglichen Immatrikulationstag bitten müsstest. Außerdem wirst Du den Sozialbeitrag 2x zahlen müssen ( es dauert immer ziemlich, bis man den zurückkommt). Um Dir diesen ganzen Stress zu ersparen, nimm Kontakt mit der Zentralen Studienberatung Deiner Wunschhochschule auf. Die können relativ gut abschätzen, ob Du in Deinem Wunschstudiengang wirklich noch eine Zulassungschance hast.
Du kannst dich immer exmatrikulieren. Für die Erstattung der Kosten gibt es aber meistens bestimmte Fristen. Alle Infos dazu findest du sicher auf der Homepage der Hochschule
ja geht so einfach und solang du es vor dem 14.03 machst solltest du auch dein geld wieder bekommen