Immatrikulationsbescheinigung an Familienkasse, Formular?

3 Antworten

Studiert Ihr Kind an einer Hochschule legen Sie der Familienkasse die Immatrikulationsbescheinigung für das jeweilige Semester vor.

Die Fortdauer eines Studiums ist jedes Jahr, und zwar spätestens im Oktober, erneut nachzuweisen. Ergibt sich aus der Immatrikulationsbescheinigung für das laufende Semester, dass auch das vorangegangene Semester belegt war (ersichtlich aus der Anzahl der Fachsemester), ist für dieses kein gesonderter Nachweis erforderlich.

Quelle: arbeitsagentur.de

MrMoccachino 
Fragesteller
 07.04.2017, 11:48

Die Frage war, ob ich diese einfach in Briefkasten werfen muss, oder es ein dazugehöriges Formular gibt. 

ohwehohach  07.04.2017, 12:03
@MrMoccachino

Einfach nur die Studienbescheinigung einwerfen hilft nichts. Man muss das Kindergeld jedes Jahr erneut beantragen - schriftlich. Ob Du diesen Antrag dann - zusammen mit den nötigen Unterlagen - in den Briefkasten wirfst oder persönlich abgibst ist relativ egal.

Ich zitiere http://www.studi-info.de/geld-recht/einnahmen/kindergeld:

Der Antrag muss schriftlich vom Kindergeldberechtigten oder einem Bevollmächtigten bei der zuständigen Familienkasse eingereicht werden.

Eingereicht werden muss

  • jedes Semester eine Immatrikulationsbescheinigung
  • ein Nachweis über die Einkünfte und Bezüge
  • Werbungskosten, die pro Jahr höher als der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 € sind
  • evtl. eine Bescheinigung über das abgeleistete FSJ o.ä. (siehe Punkt 3.)
  • evtl. eine Bescheinigung über die Behinderung
  • der Nachweis über das Ende der Ausbildungszeit (Prüfungszeugnis)


Weitere Infos auch hier: https://www3.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/FamilieundKinder/KindergeldKinderzuschlag/index.htm

Wie gesagt (das ist der eigentlich wichtige Teil): Kindergeld beantragt und erhält nicht das Kind, sondern die Eltern.

MrMoccachino 
Fragesteller
 07.04.2017, 11:49

Die Frage war, ob ich diese einfach in Briefkasten werfen muss, oder es ein dazugehöriges Formular gibt. 

ohwehohach  07.04.2017, 12:01
@MrMoccachino

Und die Antwort steht in den ersten beiden Zeilen der von mir zitierten Informationen:

Der Antrag muss schriftlich vom Kindergeldberechtigten oder einem Bevollmächtigten bei der zuständigen Familienkasse eingereicht werden.

Ansonsten: Bei der Familienkasse anrufen und nachfragen hilft auch immer. Einfach nur die Studienbescheinigung einwerfen reicht nicht.

Ob Du den Antrag zusammen mit allen Unterlagen jedoch persönlich abgibst oder in den Briefkasten wirfst ist egal.

siola55  07.04.2017, 12:59

Owehoweh, die Info in deinem Link ist leider total veraltet!

Das Kindergeld erhalten Eltern sozusagen als Ausgleich für den Aufwand. Und natürlich haben sie Interesse daran, es möglichst lange zu bekommen, für das erste Kind aktuell 184 € / Monat (Stand: Juni 2014)

Bereits seit 2012 spielt das Einkommen für den Kindergeldanspruch keine Rolle mehr, da diese in 2012 ganz abgeschafft wurden!

Auch sind Angaben der Werbungskosten (aktuell: 1.000 €) für den Kindergeldanspruch nicht mehr relevant!

Hier mal ein aktueller Link der Familienkasse und das "Merkblatt Kindergeld" von der Familienkasse:

www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/so-beantragen-sie-kindergeld

https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mte4/~edisp/l6019022dstbai378751.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI378754

ohwehohach  07.04.2017, 13:02
@siola55

Nun ja, nicht nur habe ich ja zusätzlich auf die aktuellen Informationen verlinkt, ich habe auch nur die eventuell einzureichenden Unterlagen zitiert.

Von daher: Mag sein, dass diese Informationen nicht dem aktuellen Stand entsprechen (und ja, das habe ich beim Durchlesen auch gesehen, allerdings ist die generelle Regelung die gleiche geblieben). Da die eigentliche Frage aber war, ob es einfach reicht, die Immatrikulationsbeschreibung in den Briefkasten zu werfen, genügen die ersten beiden Zeilen meines Zitats bereits als Antwort.

siola55  07.04.2017, 13:53
@ohwehohach

Hi ohwehohach, trotzdem bleiben die Punkte 2 u. 3 falsch, da bereits in 2012! abgeschafft ;-)

ohwehohach  07.04.2017, 13:56
@siola55

Es steht Dir frei, eine Antwort mit aktuellen Informationen zu schreiben - die Frage ist, welchen Informationsmehrgehalt diese dann hat ;-)

Google einfach mal "Kindergeldformulare", k.A. ob es da eine passendes Formular gibt.

Wenn nicht, auf jeden Fall ein Anschreiben mit den relevanten Daten (Kindergeldnummer u. Berechtigtem) machen.