Im Studium heiraten: Wie sieht es mit Bafög aus?

1 Antwort

Nach der Hochzeit gibt es kein elternunabhängiges Bafög, es ändert sich nur die Reihenfolge:

1) Ehepartner (wenn der nicht genug verdient, dann gehts weiter an deine Eltern)

2) Eltern (erst wenn die nicht genug Einkommen haben, gibt es Bafög).

Da dein Freund auch kein Einkommen, sondern nur Bafög hat, werden deine Eltern weiterhin für dich unterhaltspflichtig bleiben. Bei ihm ist es der identische Fall, da du ihn ja auch nicht unterhalten kannst.

Ansonsten ändert sich so oder so nichts weiter, egal ob ihr verheiratet seid oder nicht. Da er im Eigentum der Eltern wohnt, bekommt er auch keine erhöhte Mietpauschale. Da du aber im Eigentum SEINER Eltern wohnst, wirst du - wenn deine Eltern nicht genug verdienen - auch die erhöhte Mietpauschale dazu bekommen.

Eine Hochzeit zwischen zwei Bafögempfängern hat also keine finanziellen Vor- oder Nachteile. Alles bleibt so wie es ist.