Im Besitz grüner Plakette aber nicht angebracht in Berlin was nun?

9 Antworten

Die Grüne Plakette ist eine Ausnahmegenehmigung. Eigentlich wären Ausnahmegenehmigungen in Papierform auszustellen. Aufgrund der Vielzahl von Kfz, die so eine Ausnahme von der Benutzung der Sperrzone erhalten können, wären die Verwaltungsbehörden total überfordert.

Folglich hat der Gesetzgeber die vereinfachte Form von Ausnahmegenehmigungen gewählt -> die Plakette. Wenn die Plakette nicht ordnungsgemäß angebracht ist, ist deine Ausnahmegenehmigung nicht erkennbar. Ausnahmegenehmigungen sind auf Verlangen vorzuzeigen (siehe z.B. § 46 StVO). Das Verlangen bei der Feinstaubplakette ist das jederzeitige Erkennen und somit eine erkennbare Anbringung am Kfz.

Ein Einspruch ist m.E. hier zwecklos, da die Umweltplakette ihre
Gültigkeit erst erhält, wenn sie an die Scheibe des Fahrzeugs, für
welches sie ausgestellt ist, geklebt wurde. Somit hast du dein Fahrzeug
ohne gültige Umweltplakette/Ausnahmegenehmigung in der Umweltzone benutzt.

ganz einfach - du kommst ums Zahlen nicht herum. Die Plakette ist sichtbar an der Windschutzscheibe anzubringen. Das alleine zählt. Es nutzt nix die Plakette im Handschuhfach liegen zu haben.

So wie ich das nun verstehe ist Dein Auto parkend ohne Unfugplakette in Berlin erwischt worden. Das Auto kann aber nichts dafür dagestanden zu sein, also frägt das Ordnungsamt wer nun mit diesem Auto unberechtigter Weise in die Umweltzone eingefahren ist.

Ob das Auto nun rechtmässig die Umweltplakette bekommen hat oder nicht macht keinen Unterschied, sie muß dran sein und leserlich sein, sonst Bußgeld. Also auch wenn dieses Fahrzeug die noch gar nicht existierende blaue Plakette bekommen würde zählt dass sie nicht dran war!

Die Anhörung hast Du bekommen weil kein Fahrer dabei gesehen wurde wie der mit diesem Fahrzeug unberechtigt in die Umweltzone einfuhr bzw darin unterwegs war.

Du könntest nun behaupten dass Du gar nicht mit diesem Auto gefahren bist und dass es von einem Unbekannten der Zugriff auf dieses Auto hat in die Umweltzone eingefahren wurde. Es könnte auch sein dass die Einfahrt in die Umweltzone dazu diente einen Schwerbehinderten zu fahren, dann wäre diese Fahrt sogar erlaubt gewesen.

So wie sich dies nun liest wohnst Du aber auch innerhalb der Umweltzone, da ist fraglich in wie fern Dir geglaubt wird wenn Du behauptest nicht eingefahren zu sein (obwohl Einem eigentlich die Schuld bewiesen werden muß und nicht umgekehrt). Solltest Du irgendwie rauskommen müsstest du damit rechnen das Führen eines Fahrtenbuchs auferlegt zu bekommen.

Mittlerweile gibt es dafür ja keinen Punkt mehr, also würde ich raten zu zahlen und künftig Plaketten auch aufzukleben wenn man sie schon hat.

in dem bußgeldbescheid ist eine belehrung, was du tun und lassen kannst.

Das Befahren einer Umweltzone ohne die Plakette angebracht zu haben reicht aus, um eine Ordnungswidrigkeit zu begehen.

Ist mir auch schon passiert und ich habe mich anwaltlich beraten lassen.

Einfache Lösung: Wenn der Wagen geparkt war, können Sie Dir nicht nachweisen, dass Du gefahren bist. Wenn Du Dich nicht zur Sache äußerst (quasi nicht zugibst, dass Du gefahren bist), wirst Du irgendwann aufgefordert nur die Bearbeitungsgebühren (rund 20 Euro) zu zahlen. Ist zwar auch ärgerlich, aber günstiger und ohne Punkte.