IHK-Prüfung verkackt. Arbeitsvertrag schon unterschrieben...

5 Antworten

im Arbeitsvertrag wird deine Berufsbezeichnung stehen, die du hast nach bestehen der Prüfung. Diese hast du nicht, also hast du auch keinen Anspruch auf das Gehalt. Da du die Prüfung nicht bestanden hast, kannst du deinen Ausbildungsbetrieb bitten deine Ausbildung um 1/2 Jahr zu verlängern (bis zur nächsten Prüfung im Sommer). dein Ausbildungsbetrieb darf gar nicht "nein" sagen. also mach deinen Abschluss nochmal und dann eben den Vertrag e1/2 Jahr später

Da deine Ausbildung nun ja mindestens 6 Monate weiter geht, ist der Vertrag eventuell nicht Rechtskräftig. Denn er kann maximal 6 Monat vor Ausbildungsende geschlossen werden.

Was du jetzt tun musst, ist eine Verlängerung deiner Ausbildung beim Betrieb zu erbitten (dieser Bitte muss er stattgeben)

Grundsätzlich ist der AG an den Arbeitsvertrag gebunden, sofern keine Klausel auf eine bestandene Prüfung enthalten ist - die Nachprüfung zu machen dürfte ja kein Problem sein...

DerSchopenhauer  27.01.2014, 08:27

Die Prüfung wurde nicht bestanden.

Bestandteil des Ausbildungsvertrages ist, dass bei Nichtbestehen der Prüfung eine Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses bis zur nächsten Wiederholungsprüfung verlangt werden kann.

Auf Verlangen des Auszubildenden muss der Ausbildungsbetrieb dem Verlängerungsbegehren stattgeben.

Wird keine Verlängerung verlangt, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit dem Enddatum des Ausbildungsvertrages

Zur Wiederholungsprüfung kann sich dann der Auszubildende selbst anmelden. In diesem Fall müssen die damit verbundenen Kosten vom Lehrling selbst getragen werden.

D. h. auch eine Übernahme in ein Arbeitsverhältnis ist statt Verlängerung der Ausbildungszeit möglich...

Es gibt ja die Möglichkeit der Nachprüfung.In der Zeit kannst du doch in der Firma Erfahrungen und Wissen sammeln.Es wird sich sicherlich in der Bezahlung auswirken,wenn du sozusagen ohne den Abschluß keine Fachkraft bist-noch nicht-beim nächsten mal klappts!!

Er ist sicher erst mal rechtskräftig, aber ich würde nicht ausschließen, dass für die Firma die bestandene Prüfung ein Anlass sein kann, den Vertrag in der Probezeit zu kündigen. Rede mit dem Chef und hole die Prüfung schnellstens nach.

xtreme91 
Fragesteller
 27.01.2014, 08:36

Es wurde keine Probezeit vereibart ;) Und ich kann und werde die Prüfung auf jedenfall bein nächstmöglichen termin im Sommer nachholen!

Havege  27.01.2014, 09:04
@xtreme91

In der Probezeit ? Am Anfang deiner Ausbildung ? Dann ist er eh nichts Rechtskräftig. Maximal 6 Monate vor Ausbildungsende kann man diesen Vertrag schließen.

xtreme91 
Fragesteller
 27.01.2014, 09:31
@Havege

Nein nein! Im Arbeitsvertrag wurde keine Probezeit vereinbart, weil die mich ja aus der Ausbildung schon kennen! Ich hatte die Ausbildung 2011 angefangen und letzte Woche Donnerstag IHK Prüfung gehabt. Und verkackt! Vor einem Monat habe ich den Arbeitsvertrag unterschrieben datiert auf 24.01.2014. Ich würde mich sogesehen ja jetzt im Angestelltenverhältnis mit meinem Betrieb befinden. Und da mein Chef noch nicht da ist und ich unbedingt wissen will was jetzt sache ist. habe ich hier gefragt ;) Ich kläre das nachher mit ihm. Und das hier beruhigt mich ein wenig :P

Havege  27.01.2014, 09:49
@xtreme91

Achso.

Du beantragst bei deinem Chef sofort eine Verlängerung der Ausbildungszeit.

Diese muss er dir gewähren. Dann holst du im Sommer deine Prüfung nach. Dein Vertrag den du jetzt geschlossen hast, ist bis dahin aber nicht mehr Rechtskräftig. Denn er wurde ja mehr als 6 Monate vor Ausbildungsende geschlossen.