Ich wurde mit 1,7 Gramm Marihuana erwischt (baden Württemberg) vom Zoll und habe am ersten September meine Ausbildung angefangen auf was muss ich mich vorberei?

4 Antworten

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Hallo

in B-W sieht es so aus:

Eine gewichtsmäßige Festlegung der geringen Menge wird bewusst unterlassen, um den Eindruck in der Öffentlichkeit zu vermeiden, Besitz und Erwerb von bestimmten Mengen Cannabis seien staatlich toleriert.

http://www.drug-infopool.de/gesetz/baden-wurttemberg.html

das betrifft aber nur den Konsum, dir wird aber (wenn du vom Zoll erwischt wurdest) "Einfuhr von Betäubungsmittel" vorgeworfen, das sind zwei paar Stiefel

was strafrechtlich auf dich zukommen wird weiß nur der Richter, was aber verwaltungsrechtlich auf dich zukommt kann ich dir genau sagen:

gesetzliche Bestimmungen: § 2 Abs. 12 StVG:

"Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist. Soweit die mitgeteilten Informationen für die Beurteilung der Eignung oder Befähigung nicht erforderlich sind, sind die Unterlagen unverzüglich zu vernichten."

Ärztliches Gutachten:

Wird man polizeilich mit BTM "erwischt" (Konsum, Besitz, Handel... auch bei geringen Mengen), muss man damit rechnen, durch die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorlage eines ärztlichen Gutachtens aufgefordert zu werden.Wird durch äG festgestellt, dass der Cannabiskonsum mehr als gelegentlich ist oder man legt innerhalb der Frist kein Gutachten vor, dann ist Kraft Gesetzes der Betroffene nicht geeignet, Kfz zu führen = die Fahrerlaubnis ist auf unbestimmte Dauer weg (FEV, Anlage 4 Pkt. 9.2.1). Und wenn du noch keine Fahrerlaubnis hast wird das äG bei einem späteren Neuantrag gefordert

Wenn der Verdacht des Konsums besteht (z.B. bei Besitz), so kann die Behörde natürlich noch nicht die FE entziehen; sie muss den Fall aber untersuchen. Dies tut sie, indem sie ein äG anordnet, um zu testen, ob der Betroffene auch konsumiert.

Vitctini 
Fragesteller
 28.09.2015, 08:43

Nein also die anzeige lautet "Illegaler Besitz von BTM" nichts mit einführen da ich nicht aus dem ausland kam und auch nicht weg wollte und weit von der grenze entfernt war. Sie wissen/gehen davon aus das es eigenkonsum mittel war. War es auch.

Vitctini 
Fragesteller
 28.09.2015, 08:47
@Vitctini

Jedoch würde ich gerne wissen in welchem maße diese strafe sein wird z.b. höchst und mindeststrafe

ginatilan  28.09.2015, 09:23
@Vitctini

sollte es nicht eingestellt werden schätze ich 20-40 TS Geldstrafe oder wenn du noch unter 18 bist Sozialstunden. 

dem Arbeitgeber wird nichts mitgeteilt wie weiter unten geschrieben wurde, das ist Unsinn 

ginatilan  28.09.2015, 15:58
@ginatilan

danke für den Stern

Bei 1,7g wird die anzeige wahrscheinlich fallen gelassen. Und wenn sie dich fragen wie oft du kiffst, dann gib keine angabe oder sag das wäre es erste mal gewesen.

Wahrscheinlich Geldstrafe und du musst es dem Arbeitsgeber als Vorstrafe melden. Ich weis nicht ob du dort noch lange bist......

mairse  25.09.2015, 18:17

Selbst wenn er verurteilt wird (und es besteht durchaus die Möglichkeit dass er es nicht wird), wird die Strafe nicht so hoch sein dass er danach als vorbestraft gilt.

Vitctini 
Fragesteller
 28.09.2015, 08:46
@mairse

mir wurde von vielen seiten und bekannten bei der polizei (auch beim zoll) gesagt es wird wahrscheinlich fallen gelassen wegen eigenkonsum und geringer menge.

Kann sich dies dann trotzdem negativ auf meine ausbildung auswirken ? (voausgesetzt es wird die anklage fallen gelassen)

FunPark  28.09.2015, 11:50

eher unwahrscheinlich aber es macht kein gutes bild

geringe menge, wird vermutlich fallen gelassen.