Ich will eine Asylantin heiraten. Bekommt sie autom. Aufenthaltserlaubnis?
Ich bin Deutscher und arbeite als Gerichtsdolmetscher (manchmal Aufstocker). Ich beabsichtige eine "Asylantin" aus dem Irak zu heiraten. Sie ist erst kurz in d. BRD und einen Antrag auf Asyl gestellt, was es erfahrungsgemäß sehr lange dauert, bis eine Entscheidung über ihren Antrag getroffen wird. Was passiert mit Ihrer Aufenthaltssituation: Asylant, Aufenthaltserlaubnis oder möglicherweise Einbürgerung. Danke f. eine rasche und kompetente Antwort.
3 Antworten
- Aufenthalt vor Eheschließung
Eine beabsichtigte Eheschließung oder eine nichteheliche Lebensgemeinschaft genügen allein nicht, um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Wer sich nicht schon mit einer Aufenthaltsgenehmigung - z. B. als ausländischer Student, Familienangehöriger oder Arbeitnehmer - in Deutschland aufhält, benötigt in der Regel zur Einreise ein Visum der deutschen Auslandsvertretung.
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- Aufenthalt nach Eheschließung
Durch die Eheschließung entsteht regelmäßig ein Anspruch auf die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis.
Ob die Heirat im Inland stattgefunden hat, ist dabei unwichtig. In jedem Fall müssen beide Partner jedoch die eheliche Lebensgemeinschaft im Inland führen wollen.
Die Aufenthaltserlaubnis kann unter bestimmten Umständen versagt werden. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft nicht (mehr) besteht, schwer wiegende Ausweisungsgründe (z. B. schwere Straftaten) vorliegen oder vorher ein Einreise- und Aufenthaltsverbot wegen einer Abschiebung oder Ausweisung entstanden ist. Die Dauer dieses Verbots wird auf Antrag grundsätzlich befristet.
Die Aufenthaltserlaubnis wird in der Regel zunächst auf drei Jahre befristet erteilt. Anschließend erhält der ausländische Ehepartner eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis, die sog. Niederlassungserlaubnis, wenn die gesetzlich benannten Integrationsbedingungen erfüllt sind.
Hier der Link zu der Website:
Herzlichen Dank für so eine fachmännische Antwort. Sie sind ein Gewinn für dieses Portal. Weiter so und viel Erfolg.
Da es nicht EINDEUTIG geschrieben steht, möchte ich darauf hinweisen, das Du ein Einkommen haben musst welches hoch genug ist da ---Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG) § 5 Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen (1) Die Erteilung eines Aufenthaltstitels setzt in der Regel voraus, dass der Lebensunterhalt gesichert ist, ---- und §27 (3) Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Familiennachzugs kann versagt werden, wenn derjenige, zu dem der Familiennachzug stattfindet, für den Unterhalt von anderen Familienangehörigen oder anderen Haushaltsangehörigen auf Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch angewiesen ist. Von § 5 Abs. 1 Nr. 2 kann abgesehen werden. --
Eigentlich kein Widerspruch sondern lediglich ein Zusatz da der Antworter mit der "Hilfsreichsten Antwort" sich nicht die Mühe gemacht hat zwischen den Zeilen zu lesen ;-) Zitat: "arbeite als Gerichtsdolmetscher (manchmal Aufstocker)" --
Genau, es ist kein richtiger Widerspruch, sondern die Ergänzung einer Lücke im Beitrag von Talitha. Ich kenne mehrere Fälle, in denen die Einreise (Und natürlich auch die Aufenthaltserlaubnis) versagt wurde, weil der Deutsche Partner zuwenig Einkommen hatte. Ich war selbst betroffen. Ich habe eine Tochter auf den Philippinen. Ich darf zwar meine Tochter mit nach Europa nehmen, da sie ja einen Europäischen Pass hat, aber nicht die Mutter weil mein Einkommen ca 300 Euro zuwenig ist.
Ich kann dir nicht sagen ob ich recht habe, aber sieht man im Fernseh nicht öfter mal das Leute heiraten um dadurch eine Aufenhaltsgenehmigung zu bekommen!?
Also ich denke schon
Was ich hasse, sind die Pseudoexperten m. Vorurteilen u. hellseherische Fähigkeiten! Ich habe extra geschrieben:"kompetente Antworten"> ! Mein Tip für Sie: Bleiben Sie sachlich und lesen Sie weniger Bildzeitung! Es gibt Mitten in EU und im Jahre 2011 auch normale Bekanntschaften und Liebe. Ich weiss das ist für manche Zeitgenossen sehr schwer! Alles Gute.
Locker bleiben, man wollte doch nur helfen.
Herzlichen Dank für Ihre Antwort, was im absoluten Widerspruch zu der 1. Antwort von " **TalithaAnn****" (siehe oben). Sehen Sie das auch so, oder habe ich Sie nicht richtig verstanden. Danke