Ich soll einen "Unterbringungsbeschluss" beantragen! Welche Folgen hat das für mich?

2 Antworten

Nein, wegen dem Sorgerecht brauchst du dir keine Gedanken zu machen. Es geht lediglich darum, dass man einen Patienten, bzw eine Person die offensichtlich wegen einer psychischen Erkrankung zum Arzt sollte, nicht zu einer Therapie zwingen kann. Das kann wirklich nur das Gericht veranlassen und dazu sollst du diesen Unterbringungsbeschluss beantragen. Aber es ist gut, wenn du vorher nochmals alles fragst, was du wissen möchtest, damit du dich nicht unsicher fühlst.

Nein, Du verlierst das Sorgerecht nicht.

Es ist nur so, dass Deine Tochter sich nicht medizinisch behandeln lassen muss, wenn sie das nicht will. Ab dem 14. Geburtstag kannst auch Du sie da nicht einfach in der Klinik lassen, wenn sie das nicht will.

Ein Gericht kann aber anordnen, dass sie dort bleiben muss.
Wenn sie Selbstmordtendenzen hat, ist das ja auch sinnvoll, sie gegen ihren Willen einzuweisen.

Menuett  22.06.2014, 20:15

§ 1631b Mit Freiheitsentziehung verbundene Unterbringung

Eine Unterbringung des Kindes, die mit Freiheitsentziehung verbunden ist, bedarf der Genehmigung des Familiengerichts. Die Unterbringung ist zulässig, wenn sie zum Wohl des Kindes, insbesondere zur Abwendung einer erheblichen Selbst- oder Fremdgefährdung, erforderlich ist und der Gefahr nicht auf andere Weise, auch nicht durch andere öffentliche Hilfen, begegnet werden kann. Ohne die Genehmigung ist die Unterbringung nur zulässig, wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist; die Genehmigung ist unverzüglich nachzuholen.