Ich muss nach verlorener Klage ein Pferd zurücknehmen. Es wurde als erfolgr. Springpferd verkauft wurde macht nun aber keinen Sprung mehr. Muss ich das tun?

2 Antworten

Du sagst es selbst, wenn die Diagnose stimmt, dann musst du rückabwickeln.

Hier ein Urteil dazu:

https://openjur.de/u/305949.html

Sehe keine Ansatzpunkte, wie du das vermeiden könntest.

wenn die Röntgenbilder die Diagnose bestätigen - dann hast vdu keine andere Möglichkeit

es sei denn, e wurde eine große AKU gemacht inkl.Röntgen und die war ok, trotzdem : im ersten Jahr muß man von einem latent vorhandenen "Fehler" ausgehen.... leider

deshalb ist eine LV so wichtig für teure Pferde....