Ich kann mich erst nächstes Jahr an einer Fachoberschule bewerben. Was kann ich bis dahin machen?

5 Antworten

Dann melde dich bei der Agentur für Arbeit ausbildungssuchend suchend, weiße deine ernsthaften Bemühungen nach, dass hätte gegenüber einer Meldung als arbeitslos den Vorteil, dass Du dann in der Wartezeit auch mehr als 450 Euro Brutto verdienen könntest.

Diese Meldung als arbeitslos ist aber nur zwischen 18 - 21 möglich, ab 21 - 25 dann nur noch ausbildungssuchend.

Da würde dann auch weiterhin Anspruch auf Kindergeld besten können, dass Einkommen spielt beim Kindergeld keine Rolle mehr, da wurde die Einkommensgrenze schon 2012 abgeschafft.

Könntest auch versuchen z.B.noch ein FSJ - zu bekommen, auch da würde es unter 25 weiter Kindergeld geben und wenn man das 12 Monate machen würde, dann erwirbt man sich sogar einen 6 monatigen Anspruch auf ALG - 1, wenn man danach arbeitslos sein würde.

Das freiwillige soziale Jahr gibt es soweit ich weiß noch aber wenn du in die Gestaltung gehen willst probier doch nen paar Praktikas aus, oder schau obs in deiner Umgebung Möglichkeiten gibt sowas zu üben zb in Gruppen oder nen wochenendseminar, falls nicht zu teuer.

Im Rathaus liegen auch immer alle möglichen Flyer mit Angeboten aus.. Oder du besuchst mal die website deiner Stadt da kannste vllt auch was interessanten finden ebenfalls gibt es eventkalender da kann man auch mal reinsehen obs was spannendes gibt.

StellaBdB 
Fragesteller
 15.07.2021, 12:27

Ein Freiwilliges soziales Jahr habe ich schon einmal gemacht. Und die anderen Punkte klingen zwar echt gut aber da weiß ich nicht wie das ist mit dem Kindergeld. Mein Vater meint die stellen sich wohl immer ziemlich an😅 aber vielen dank :3

ewigsuzu  15.07.2021, 12:30
@StellaBdB

Wenn du keine Ausbildung hast is das eig kein Problem mit dem Kindergeld du bekommst es erst ab der Ausbildung nich mehr.

Spanien99  15.07.2021, 12:39
@ewigsuzu

Doch das ist ein Problem, ich hatte auch ein Jahr keinen Schulplatz als ich 15 war und mit dem Kindergeld war das stressig. Die sperren einen das einen sonst.

ewigsuzu  15.07.2021, 12:47
@Spanien99

Ja unter 18 wegen der Schulpflicht.

Ein FSJ würde ich an deiner Stelle machen.

Dich ausbildungssuchend melden oder arbeitslos. Daneben einen 450 Euro Job annehmen.

Hat Ihr Kind keinen Ausbildungsplatz gefunden, müssen Sie nachweisen, dass sich Ihr Kind um einen Ausbildungsplatz bemüht. Wenn Ihr Kind bei einer Arbeitsagentur oder einem Jobcenter ausbildungsplatzsuchend gemeldet ist, gilt der Nachweis als erbracht.
Auch wenn Ihr Kind arbeitslos, jünger als 21 Jahre und bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitsuchend gemeldet ist, können Sie weiterhin Kindergeld erhalten

https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kindergeld-ab-18-jahren

Oder Vollzeit arbeiten und deinem Vater Geld Zuhause abgeben. Dann gibt es allerdings kein Kindergeld.

In so einem Fall bietet sich entweder ein Freiwilliges Soziales Jahr an oder auch ein bezahltes Praktikum - oder mehrere Praktika.

Praktika in gestalterischen Berufen sind immer überaus wichtig, da man so bereits zu Beginn der beruflichen Ausbildung ganz viele unterschiedliche Erfahrungen sammeln kann.

Da dies dann auch "berufsbezogen" ist - zahlt die Kindergeldkasse weiter.

StellaBdB 
Fragesteller
 15.07.2021, 12:29

Okay vielen Dank 😊