Ich habe vor 1 Jahr ein Haus gekauft jetzt sehe ich das der Dachstuhl von Holzwürmern befallen ist

11 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du hast im Regelfall Gewährleistungsansprüche aber Du brauchst juristischen Rat (den ich Dir hier im Forum nicht erteilen darf). Such Dir also einen Rechtsanwalt, der sich mit Baufragen auskennt (notfalls übers Internet oder die zuständige Rechtsanwaltskammer). Eine reine Beratung ist auch nicht so teuer. Dieser Rechtsanwalt kann Dir auch erforderlichenfalls einen Gutachter benennen, den brauchst Du dann auch. Hast Du schon mit dem Verkäufer gesprochen? Man kann sich ja auch evtl. gütlich einigen.

Davon abgesehen, dass ein umfassende rechtliche Beratung in diesem Rahmen weder möglich noch erlaubt ist, hier einige Anmerkungen:

1) Grds. gibt es Gewährleistungsansprüche, sofern diese zwischen Privaten nicht ausgeschlossen sind.

2) Wenn der Nachweis gelingt, dass der Verkäufer bei Verkauf von dem Befall wusste, ist auch eine Anfechtung des Kaufvertrages möglich. Dann wäre auch über eine Strafbarkeit wegen Betruges nachzudenken, aber auch nur dann.

3) Dach neugemacht heißt in der Regel nicht, dass die Dachbalken neugemacht wurden, sondern bezieht sich meist auf Dachziegel o.ä. Wenn es sich auf die Dachbalken bezogen haben soll, wäre es gut, wenn sowas in der Richtung im Kaufvertrag stehen würde oder es dafür irgendeinen Beweis gäbe.

3) Empfehlung: Zum Rechtsanwalt gehen mit dem Vertrag und die Geschichte ausführlich schildern. Neben der Frage, ob es sich um einen gewerblichen Verkäufer oder einen Privaten handelte sowie der Frage nach einem ggfs. erfolgten Gewährleistungsausschluss und desssen Wirksamkeit, wird wohl ein Gutachten nötig werden, um zu klären ob der Befall schon zur Zeit des Verkaufs bestand oder erst später auftrat. Das ist hier der entscheidende Punkt.

Wenn er von den Holzwürmern wusste und sie verschwieg, ist es Arglist. Dann kannst Du ihn belangen. Musst Du aber beweisen.

im kaufvertrag sollte der zustand des dachstuhls festgehalten sein.daraus ergibt sich dann alles weitere. wenn nichts darüber drinsteht, merken und beim nächstenmal besser machen. wahrscheinlich wirst du nachweisen müssen das der verkäufer von dem mangel wusste und ihn arglistig verschwiegen hat. viel glück

"das Dach ist neu gemacht" kann auch bedeuten, dass man die Dachziegel ausgetauscht hat.

Wie alt ist denn das Haus?

Und...ob ein Dachstuhl neu ist oder älter, das sieht auch ein Laie...

Wenn in den Verkaufsunterlagen nichts von einem neuen Dach(stuhl) steht, hast du wahrscheinlich Pech gehabt.