Ich habe einen Garten, der auch im Mietvertrag verankert ist. Darf der Vermieter diesen Rasen einfach ohne Absprache entfernen und dort seine eigene?

8 Antworten

Ja, das darf. In Mietveträgen ist grundsätzlich immer nur die Nutzung eines Gartens verankert - genauso wie die Nutzung der Räumlichkeiten.

Wie die Garten aber letztendlich gestaltet wird und was dort gepflanzt oder nicht gepflanzt wird, bestimmt der Eigentümer.

Allerdings muss ein Garten auch ein Garten bleiben - den Rasen entfernen und alles planieren, darf er nicht

Ich habe einen Garten, der auch im Mietvertrag verankert ist.

 

Was steht denn wortwörtlich im Mietvertrag?

Ist dieser Teil der Mietsache oder wird dieser lediglich zur (Mit-)Benutzung überlassen?

Ist letzteres der Fall, kann der Vermieter dort auch Bepflanzungen ändern.

Ist der Garten aber Teil des Mietvertrags, d.h. Du hast das alleinige Nutzungsrecht, hat der Vermieter darauf nichts verloren.

Bonnonia 
Fragesteller
 16.01.2017, 09:43

alleiniges Nutzungsrecht

du hast den Garten gepachtet, nicht den übrigen Teil - was steht im Mietvertrag?

dein Vermieter kann schalten und walten, der Garten ist aber für ihn Tabu

dandy100  16.01.2017, 08:57

Wenn die Nutzung des Gartens im Mietvertrag steht, ist der Garten nicht gepachtet, und der Eigentümer kann ihn gestalten wie er will.

Der Mieter darf ihn lediglich nutzen, genauso wie die gemieteten Räume.

Bonnonia 
Fragesteller
 16.01.2017, 08:58

verstehe gerade deinen beitrag nicht? Er kann schalten und walten, abder der Garten ist tabu? Was denn nun?

peterobm  16.01.2017, 09:00
@Bonnonia

ohne den genauen Wortlaut im Mietvertrag - du hast ein Nutzungsrecht über den Garten - Beete. Der Eigentümer kann seine Büsche im Rasen pflanzen

Es kommt darauf an was im Mietvertrag steht.

Gehört der Garten zur Mietsache oder ist Dir lediglich die Gartennutzung gestattet?

Was steht denn ganz genau im Vertrag?

War es bisher eine Liegewiese im Sommer und nun wächst da Kartoffeln und Blumenkohl, so ist natürlich nicht rechtens. Die Nutzung ist gar nicht möglich. Wurde einfach alte Sträucher durch neue ersetzt, dann ist meckern sinnlos.

Bonnonia 
Fragesteller
 16.01.2017, 09:02

Es ist eine Rasenfläche gewesen. Im Vertrag steht "zur alleinigen Nutzung".

Jewi14  16.01.2017, 09:04
@Bonnonia

Dann sehe ich es kritisch, der Vermieter hat sich voll zu weit aus dem Fenster herausgehangen. Klar darf er dort neues pflanzen, Blumen und Co. halten sich nicht ewig, aber dir die alleinige Nutzung de facto unmöglich machen, geht natürlich nicht.

Bonnonia 
Fragesteller
 16.01.2017, 09:12
@Jewi14

er hat z.b. einen sehr große Strauch einfach entfernt, der im Sommer immer sehr groß geblüt hat. Den Rasen hat er letzte Woche bereits entfernt. Es sieht folgendermaßen aus: Wir haben ein Haus, neben unserem gibt es ein Dreiparteienhaus, was zu nah an unserem Grundstück grenzt. Neben unserem Haus/ Garten ist ein Weg der hinter das Dreiparteienhaus führt (links am Garten vorbei. Wir gehen aus unserer Terrassentüre, dann kommt der Garten, dann Pflastersteine und dahinter unser Gartenhaus was auch in unserem Vertrag steht. Nun will er wohl vor dem Gartenhaus (also zwischen Gartenhaus und Garten) eine Terrasse machen für die Bewohner aus dem Dreiparteinhaus. Ist es verständlich wie ich es erklärt habe? Kann man sich das bildlich vorstellen? Wie soll dies funktionieren, wenn diese Terrasse wirklich von dem Nachbarn genutzt werden soll? Ist diese Wegfläche nicht zum Garten oder Gartenhäuschen?

Bonnonia 
Fragesteller
 16.01.2017, 09:18
@Bonnonia

----------------I      Gartenhaus

----------------I     I-----------------------------------

Hauswand  I     I Garten

                   I

                   I

                   I

----------------I    I--------------------------------------

                        I unsere Terrasse

                        I Haus