Ich bin total verzweifelt! Alle Mühe für eine 2. Ausbildung waren umsonst!

7 Antworten

Bewerbe Dich auf eine Ausbildung als Justizfachangestellte. Wenn Du die in der Tasche hast, kann dich die SB vom Jobcenter mal. Ich verstehe nur nicht, warum Du nicht jetzt studierst. Je später desto schwieriger wird es dann, da Du Dir schon etwas aufgebaut hast, was dann auch unterhalten werden will. Als Rechtsanwaltsfachangestellte hättest Du nicht unbedingt Dein Abi machen müssen.

HeyDeliah 
Fragesteller
 18.10.2011, 12:44

Vielen lieben Dank für deine Antwort!

Das Problem ist, dass ich wenn ich studiere, wieder jahrelang hinter dem Büchern klemme und mit wenig Geld auskommen müsste. Aber ich möchte mitten im Arbeitsleben stehen können - mit einem Beruf, den ich mir ausgesucht hab und in dem ich glücklich werden möchte.

Hatte es oben schon geschrieben:

Jetzt möchte ich unbedingt in den juristischen Bereich. Ein Studium kommt für mich zunächst nicht in Frage, da ich auch endlich irgendwann mal arbeiten gehen möchte, dass mir hier und da etwas leisten.

Eine weitere gute Variante wäre Rechtspflegerin (da braucht man Abi) - aber das soll auch Hardcore sein. Weiß nicht, ob ich das schaffen könnte...

jamaga1  18.10.2011, 12:53
@HeyDeliah

Eben drum. Jetzt bist Du schon gewohnt, mit wenig auszukommen. Ich würde studieren. Rechtspflegerin ist auch eine gute Alternative. Warum sollst Du das nicht schaffen? Hab ein wenig mehr Selbstvertrauen.

Natürlich kannst du ein Praktikum machen. Schließlich ist es deine Mitwirkungspflicht, deine Bedürftigkeit zu verringern und somit spricht nichts dagegen. Sie fordern sogar von vielen Praktika. Schreib einen Widerspruch und schick es an die Geschäftsleitung des Jobcenters - deine Beraterin hat mal so gar keine Ahnung!

HeyDeliah 
Fragesteller
 18.10.2011, 12:54

Oh mann, warum machen die sowas. Ich verstehe das nicht!! Als ich früher die Realschule machen wollte, hat die Vermittlerin (eine andere) nur mit den Schultern gezuckt.

Während der Zeit als ich Abi gemacht habe, wurde mir das Bafög gestrichen (neues Gesetz) und ich musste Hartz4 beantragen. Hatte alles angegeben!! Hab dann auch normal mein Geld weiter bekommen, welches genauso hoch war wie das Bafög. Jetzt soll ich 2000 € zurückzahlen, weil die einen Berchnungsfehler gemacht hatten - es wurde vergessen das Kindergeld angezurechnen (obwohl ich es angegeben hatte). Jetzt meinen die, dass ich hätte den Fehler bemerken müssen... Hab sofort Widerspruch eingelegt, der wurde abgelehnt. Jetzt habe ich diesen Widerspruch ans Sozialgericht weitergeleitet.

Und jetzt geht sowas los! Mir kommt es so vor, als ob die das mit Absicht machen, um ihre Arbeitslosen zu behalten...

stuntgirl  18.10.2011, 16:22
@HeyDeliah

Intelligent gedacht. Genauso sieht es wohl auch aus...ohne Arbeitslose - wären sie ihren Job los und ebenfalls arbeitslos. Ich glaube auch, es wird vieles unternommen um eben nicht den Sprung in die Erwerbstätigkeit zu unterstützen.

Erkundige dich beim Ministerium für Justiz in den einzelnen Bundesländern. Die bieten jährlich Ausbildungsstellen zum Rechtspfleger an. Würdest du dort eine Stelle bekommen, dann könntest du dort die Ausbildung absolvieren (3 Jahre glaub ich) und würdest dann eine Beamtenstelle bekommen. Du hättest auch die Möglichkeit ein Studium anzuhängen und könntest dann bis zur Staatsanwaltschaft kommen. Die Bedingungen sind von Bundesland zu Bundesland verschieden. Das findest du aber auf den jeweiligen Internetseiten heraus. Ich weiss nicht wie alt du bist, es gibt da nämlich eine Altersgrenze bis wann du dich bewerben kannst. Die lag in Niedersachsen z. B. bei 34 Jahren. Da spielen aber mehrere Faktoren eine Rolle. Für dieses Jahr dürftest du zwar keine Möglichkeiten mehr haben, die Bewerbungen müssten soweit ich weiss schon durch sein aber schau mal nach, wie es 2012 aussieht. Die Vergütung während der Ausbildung ist nun auch nicht so schlecht. Also man kann damit über die Runden kommen.

HeyDeliah 
Fragesteller
 18.10.2011, 13:32

Ich recherchiere gerade wie verrückt und muss mir eingestehen, dass mich diese Richtung auch schon sehr interessiert. Das Problem ist nur noch, dass ich aufgrund des ganzen drumherums (siehe Kommentar an stuntgirl) ein eher bescheidenes Abi mit nur 3,3 habe.

Hab mir gerade Honig ums Maul schmieren lassen: http://www.berufe.tv/BA/studium/?filmID=1000088

Bis dahin möchte ich aber dennoch ein Praktikum in einem Gericht absolvieren, um mich ein bisschen intensiver mit der Materie befassen zu können. Die stellen sich wie gesagt quer, aber ich werde es trotzdem versuchen.

Es wäre eben ein gutes Mittelding zwischen Jura und Justizfachangestellte - vorallem wegen der Dauer der Ausbildung, da ich wie gesagt endlich auf eigenen Beinen stehen möchte.

Ich weiß nur nicht, wie ich die Zeit am besten überbrücken kann (einen Job natürlich), sodass diese gleich für das Studium resp. Ausbildung nützlich ist. Hmm....

schlumpi2705  18.10.2011, 13:47
@HeyDeliah

Gut, mit dem Praktikum kann ich dir nicht helfen. Was dein Abi angeht, ich hab micht damals beworben und hab nicht das komplette Abi-Zeugnis geschickt. Da gab es eine Seite auf der mir nur die Hochschulreife bescheinigt wurde und der positive Abschluss. ;-)) Im schlimmsten Fall fordern sie das Zeugnis nach, was auch vorgekommen ist. Ansonsten spielen natürlich auch andere Faktoren eine Rolle. Du musst dich gut verkaufen und natürlich auch bedenken, dass da unter Umständen richtig viele Bewerbungen eingehen. Aber was soll´s, versuchen kann man es. Aussichtslos ist es nicht und wenn du dort rein kommst, dann hast du es auch erstmal geschafft. Ich weiss nicht, ob du ortsgebunden bist - wenn nicht, dann am besten jedes Jahr die Bewerbungen an alle Bundesländer die in der Richtung gerade ausbilden versenden.

Ich wünsch dir auf alle Fälle viel Glück. Und bleib dran, vielleicht findest du ja auch noch eine andere Möglichkeit.

Stellen Sie den Antrag auf Umschulung/Weiterbildung noch einmal schriftlich. Kommt die Ablehnung, legen Sie sofort Widerspruch ein. Suchen Sie eine Beratungsstelle für arbeitslose Menschen auf; da kann man Ihnen hoffentlich helfen. Sonst bleibt der Gang vor das Sozialgericht. Sie haben nämlich sehr gute Argumente! Da Sie sechs Jahre nicht im erlernten Beruf gearbeitet haben, gelten Sie als "Ungelernte". Nur Mut! Ich drücke Ihnen beide Daumen!

HeyDeliah 
Fragesteller
 18.10.2011, 12:46

Vielen Dank, das erweckt Hoffnung!! Das werde ich machen! Danke

Beschwer dich und such dir eine andere Vermittlerin. Die weitere schulische Ausbildung muss sehr wohl anerkannt werden. Und auch Umschulungen werden in der Regel gefördert, wenn sie zu besseren Berufsaussichten führen. Und das ist bei dir eindeutig der Fall. Lass dich nicht abspeisen sondern wehr dich. Du hast nicht nur Pflichten sondern auch Rechte. Oft finanziert nämlich das Amt auch die schulische Weiterbildung. Ich kenne viele Leute bei denen das so war. Gut, die Geschichte ist nun bei dir gelaufen. Aber nicht der Rest. Ich wünsche dir viel Erfolg.