Ich bin seit 1 Jahr Witwe. Muß ich eine Steuererklärung machen? Bekomme die Witwenrente u.die Betriebsrente. Selbst habe ich eine kleine Rente. ?
5 Antworten
2016
Hier kann eine Abgabepflicht vorliegen - wenn der Ehemann im Jahre 2016 verstorben ist, dann muß er noch mit veranlagt werden - es kommt auf die steuerlichen Verhältnisse bei Euch beiden im Vorjahr an (welche Einkünfte vorlagen oder ob der Grundfreibetrag (Einkünfte ./. aller steuerlich relevanten Abzüge) des zu versteuernden Einkommens in Höhe von 17.304 € überschritten wurde.
2017
Unabhängig von der Abgabepflicht sollten Verwitwete, im Jahr nach dem Tode des Ehegatten, eine Steuererklärung abgeben, sofern überhaupt eine Besteuerung in Frage kommt (Du hast leider nicht geschrieben, wie hoch Deine steuerpflichtigen Einkünfte aus den Renten sind).
Der Grund ist das Gnadensplitting - wer verheiratet ist, erhält, bei Zusammenveranlagung, den günstigeren Splittingtarif - wer verwitwet ist, erhält im Veranlagungsjahr nach dem Tod des Ehegatten, einmalig auch noch den günstigeren Splittingtarif, obwohl er einzelveranlagt wird.
Wenn Du nur die Renten erhälst, bist Du verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, wenn das zu versteuernde Einkommen (Renten ./. aller möglichen steuerlich zu berücksichtigenden Einkünfte) den Grundfreibetrag überschreitet. Eine Rente wird allerdings ja noch nicht mit 100% versteuert, sondern nur mit einem Teil.
Bei Einzelveranlagten liegt der Grundfreibetrag in diesem Jahr bei 8.820 € - beim Splittingtarif sind das in diesem Jahr wegen des Gnadensplittings für Dich aber 17.640 € € (wie bei verheirateten).
Ich vermute, daß Du hier nicht drüberliegst; dann brauchst Du für 2017 keine Steuererklärung abgeben.
Es muß also zunächst geprüft werden, ob Du für 2016 noch eine Steuererklärung abgeben mußt; das sollte man jetzt nicht mehr auf die lange Bank schieben, da die Frist zur Pflichtabgabe, am 31.05. schon abgelaufen ist.
Hallo,
du kannst dich am besten an deine Rentenstelle wenden.
Die Besteuerung der Rente(n) hängt von vielen Faktoren ab, wie z. B. wann der (verstorbene) Ehemann das Rentenalter erreicht hat, wann du das Rentenalter erreicht hast, usw...
https://duckduckgo.com/?q=besteuerung+bei+witwenrenten&t=h_&ia=web
Schließlich muß auch die Gesamtsumme in Betracht gezogen werden...
Emmy
Renten unterliegen keinem Quellensteuerabzug wie Arbeitslohn oder inländische Kapitalerträge, daher besteht grundsätzlich Abgabepflicht.
Du bist übrigens zu spät. Erklärung hätte gestern im FA sein müssen, wenn du nicht durch einen Steuerberater vertreten wirst oder Antrag auf Fristverlängerung gestellt hast.
soviel ich weiß, falle ich 2017 immer noch unter das Gnadensplitting
steuererklärung muss jeder machen,bin auch verwitwet und lass es vom steuerberater machen.falls du unter der freigrenze bist kannst antrag auf befreiung stellen
hab ich doch geschrieben,freigrenze ist unter der steuerpflicht,dann muss auch keine bezahlt werden.liegt so etwa bei 8000 pro jahr
kommt immer auf das Einkommen an
Auch das ist nicht richtig.
Ein Bundesliga-Profi ohne Nebeneinkünfte ist nicht zur Abgabe verpflichtet, auch wenn er Millionen verdient.
Es hängt u.a. von der Einkunftsart ab und ob diese einem Quellensteuerabzug unterliegt.
steuererklärung muss jeder machen
Nope.
Arbeitnehmer ledig und ohne Freibeträge, Nebeneinkünfte oder Entgeltersatzleistungen müssen keine abgeben (§ 46 EStG).
Die bekommen die Lohnsteuer vom Gehalt abgezogen. Veranlagung zur Einkommensteuer ist daher freiwillig.
und ich bin rentner und verwitwet,werde regelmäßig aufgefordert eine steuererklärung zu machen sonst schätzen die mich.hab nur rente und zusatzrente als einkommen
Das kommt auf die Höhe drauf an.
Geh doch einfach zum nächsten Lohnsteuerhilfeverein, dann weisst du, ob du von der Quälerei verschont bist.
stimmt so nicht...... kommt immer auf das Einkommen an