Ich 23 kann ich noch Unterhalt Einklagen

7 Antworten

Für die zurückliegende Zeit kannst Du keinen Unterhalt mehr einfordern.

Solltest du jetzt eine Ausbildung beginnen., wären die Eltern Dir ggf. noch unterhaltspflichtig - wenn sie ausreichend Einkommen erzielen würden.
Könnte oder bräuchten sie Dir keinen Unterhalt leisten, hättest du ggf. Anspruch auf BAB.
Bis zum 25. Geburtstag kannst Du während einer Ausbildung auch noch Kindergeld beanspruchen.
Insgesamt läge Dein "unterhaltsrechtlicher Bedarf" bei 670 Euro (ggf. plus "ausbildungsbedingter Freibetrag von 90 Euro), wovon Du alle Deine Kosten abdecken müsstest (Miete, Verpflegung, Kleidung etc...).
Während der Ausbildung könntest Du noch in einer WG o.ä. leben.....- es wäre der erste Schritt in ein eigenständiges, unabhängiges, schuldenfreies Leben.....

du hast also seit deiner 10. klasse nix gebacken bekommen und die letzten jahre auf der faulen haut gelegen. du bekommst keinen unterhalt mehr, der für die vergangenheit ist verwirkt. für die zukunft wirst du ebenfalls keinen mehr bekommen, da du diesen durch deinen lebenswandel ebenfalls verwirkt hast.

du musst sehr zügig deine ausbiludng vorantreiben. das ist bei dir nicht der fall, somit ist die übung durch und du kannst es vergessen. aus dir wird nur noch was, wenn du aus eigener kraft in die gänge kommst.

Sasasokol 
Fragesteller
 10.02.2015, 18:03

9te Klasse, du redest von faulen haut gelegen, und hast keine ahnung was ich schon durch gemacht habe. DU hast meine frage nicht ganz verstanden, mir ist schon klar das ich eine asubildung machen kann. Und das ich normaler weise unterhalt oder BAB bekommen würde. Aber was ist wie es bei mir ist BAB wie ich nachgefragt habe nicht gestattet wird und meine Eltern kein Unterhalt zahlen wollen. Tja am ende stehe ich mit eine ausbildung mit 400 euro monatlich, und muss damit eine wohnung schulden lebensunterhalt zahlen sag mir wie das funktionieren soll. Wie soll ich das packen, außer bis mein 25 lebensjahr zu warten und dan erst BAB gestattet wird, da meine eltern genug verdienen. Da bleibt mir ja nur zeitarbeit. Aber ich frage mich nur ob ich was einklagen kann dass meine eltern dazu verpflichtet sind unterhalt zu zahlen damit ich eine asubildung anfangen kann. Und was wen sie die verplfichtung nicht nachgehen.

Nur in dem Fall, Du machst eine Ausbildung müßten evtl. Deine Eltern etwas Aufstockung bezahlen, falls die Leistungsfähig sind.. zusätzlich kannst Du dann auch nochmal KG, knapp 200€ pro Monat erhalten..

Atzec  08.02.2015, 17:47

KG sind 184 Euro. Das Unterhaltsmaximum der Eltern liegt bei 670 inklusive KG bei einer Ausbildung. Ist diese schulisch also 670 minus 184.

himako333  08.02.2015, 17:57
@Atzec

Danke, für die sinnvollen Ergänzungen :))

wünsche Dir noch ein schönes Restwochenende .. m.l.G. ;)himako

nadannn  09.02.2015, 18:11
@Atzec

ne 670 euro inklusive 184 euro kindergeld plus 90 für lehrmittelausgaben etc.

Atzec  10.02.2015, 10:16
@nadannn

Yep, die hatte ich vergessen! :-)

Bis zum Abschluss der Erstausbildung sind die Eltern zum Unterhalt verpflichtet. Dies gilt natürlich nur, wenn sie auch in der Lage sind, zu zahlen.

Die Unterhaltspflicht wird jedoch unterbrochen, wenn der Berechtigte keine Bemühungen nachweist, eine Ausbildung zu absolvieren.

hast du eine Abgeschlossene Berufsausbildung?

Sasasokol 
Fragesteller
 08.02.2015, 16:27

nein kann nicht mall eine ausbildung anfangen

collin12345  08.02.2015, 16:29
@Sasasokol

wieso das nicht?

aber BEIDE elternteile sind bis du eine Berufsausbildung abgeschlossen hast ODER bis du das 25. Lebensjahr erreicht hast VERPFLICHTET dir Unterhalt zu zahlen..

am besten gehst du mal zu deinem Zuständigen Jugendamt und Informierst dich.

washilfts  08.02.2015, 16:29
@Sasasokol

Jugendamt ist nicht mehr zuständig bei 23-jährigem.

collin12345  08.02.2015, 16:34
@washilfts

Natürlich.. wenn es um Unterhalt geht ist das Jugendamt zuständig.. bis du 25 bist

Sasasokol 
Fragesteller
 08.02.2015, 16:36
@collin12345

Das ist richtig die sind verplfichtet, ich wahr schonmal beim jugendamt mit 19 oder 20 da haben sie mir gesagt das es zu spät ist das unterhaltsgeld einzuklagen, ich seh ständig das z.b meine mutter mehrmals sachen bestellt sich entwas gönnt und ich mit meinen schulden nichtmal hinkomme, und wen ich glück habe das ich 7 tage lang was zu essen habe. Aber ich gluab auch das ich mal zum Jugendamt gehen muss

washilfts  08.02.2015, 16:37
@collin12345

Nein, wo hast du das denn her?

collin12345  08.02.2015, 16:45
@washilfts

Hatte genau das Selbe Problem.... meine mom hat mich auch rausgeschmissen... hab mich dann ans Jugendamt gewendet und mir dort die Infos geben lassen... wenn dich deine Mutter raus Schmeißt MUSS sie dafür sorgen dass du ein Dach über dem Kopf hast.

Und wie gesagt.... mach unbedingt eine Ausbildung... hab ich auch gemacht weil ichs meiner Mutter irgendwie Heimzahlen wollt und hab ne Ausbildung als Bankkaufmann gemacht und Heute schieb ich Millionen durchs Land und Verdien im Monat mehr als meine Mutter im Jahr...

washilfts  08.02.2015, 16:47
@collin12345

Du warst dann sicher noch minderjährig. Hier geht es um einen erwachsenen Menschen. Dafür ist selbstverständlich kein Jugendamt mehr zuständig.

collin12345  08.02.2015, 16:47
@Sasasokol

So ein schwachsinn... also dann is dein Jugendamt einfach nur behindert.. sorry aber bis du 25 bist ODER eine Abgeschlossene Berufsausbildung hast MÜSSEN dir deine Eltern unterhalt zahlen.. dann gibts noch Kindergeld vom Staat bis einer der oberen Punkte erfüllt sind.

Sasasokol 
Fragesteller
 08.02.2015, 16:48
@collin12345

wie hast du den die sahcen bezahlt wohnung usw. von den eingeklaten unterhalt?

collin12345  08.02.2015, 16:51
@Sasasokol

jop.. und vom Gehalt das ich bei der Ausbildung bekommen hab... reicht aber nur für ne einzimmerwohnung oder für ne WG

Sasasokol 
Fragesteller
 08.02.2015, 16:56
@collin12345

Puh ich hoffe ich komme auch mal bald raus aus dem teufelskreislauf, ich werde dienstag beim jugendamt vorbeischauen und nachfragen, ob man es noch machen kann oder nicht, ich halte euch auf den laufenden, und werde den hier weiter kommentieren bis dahin danke an euch beiden bis bald. schön zu wissen das man nicht so alleine ist ^^

collin12345  08.02.2015, 16:59
@Sasasokol

das gute ist (wenn du eine Ausbildung hast) wird es besser... sieh mich an heute bin ich 28 und hab mein eigenes, schon abbezahltes Haus :P und das Grundstüch hab ich mir auch schon für 500 Jahre gesichert...

Atzec  08.02.2015, 17:52
@collin12345

Natürlich istdas Jugendamt nicht für einen 23-jährigen zuständig. Die werden sich bedanken, sich auch noch um junge Erwachsene kümmern zu müssen... :-))

Ebensowenig gibt es eine Altersdeadline für die Unterhalzsverpflichtung der Eltern.

Bis zum Ender der Schulpflicht wären die Eltern auf jeden fall unterhaltsverpflichtet gewesen. Da hat der Fragesteller einfach fahrlässig eigene Rechtsansprüche verstreichen lassen. Aktuell sind die Eltern nicht unterhaltspflichtig, weil er keiner Ausbildung nachgeht, wären es aber wohl rechtlich durchsetzbar, wenn er eben eine Ausbildung in Angriff nimmt.

Sasasokol 
Fragesteller
 08.02.2015, 18:53
@Atzec

ausbildung sicher möchte ich ja gern machen, aber in moment nicht möglich, da ich ja kein unterhalt bekomme und zugleich keine unterstüzung bekommen würde wie BAB deshalb muss ich mich übers wasser halten mit irgendwelche jobs. Das heißt wen ich eine ausbildung machen möchte müssten die mir bis ende der ausbildung, unterhalt zahlen?

Atzec  10.02.2015, 10:22
@Sasasokol

Du machst hier den nicht nachvollziehbaren Fehler, dich in eine vermeintlich ausweglose Situation zu argumentieren, die ÜBERHAUP NICHT ausweglos ist.

Du kannst dich um Ausbildungsplätze bewerben. Punkt. Ohne wenn und aber. Punkt.

Wenn du einen betrieblichen Ausbildungsplatz erhältst, bekommst du auch Ausbildungsvergütung und hast bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Anspruch auf Kindergeld. Punkt.

Und wenn dann noch ein Fehlbetrag zu insgesamt 760 Euro Unterhalt existiert, dann kannst du den gegen deine Eltern rechtlich einfordern, wenn die nicht freiwillig leisten und in der Zwischenzeit den Fehlbetrag z.B. als Darlehen beim Jobcenter beantragen.