Hundesteuer Befreiung Berlin, was passiert beim 2. Hund anmelden?

5 Antworten

Hallo,

die Berliner Verordnung besagt ja ziemlich klar, dass jemandem, der Grundsicherung oder Hartz IV bezieht, die Hundesteuer erlassen werden kann, wenn seine Existenz ernstlich gefährdet wäre und er sich in wirtschaftlicher Bedrängnis befindet.

So weit, so gut. Prima, dass es solche Ausnahmen gibt, damit sich auch Menschen mit einem Hundefreund umgeben können, denen es wirtschaftlich nicht so gut geht, bzw. schlecht geht.

Frage stellt sich allerdings, wie solche Menschen dann u.U. notwendige teure Tierarztkosten stemmen können - aber vllt. verzichten sie dafür lieber aufs Essen etc.

Sinnfrei wäre es allerdings, wenn Menschen, die sich im Grunde den ersten Hund schon nicht leisten können (sonst wären sie ja nicht von der Hundesteuer befreit!), sich einen zweiten anschaffen wollen. Das wäre in meinen Augen völlig absurd!!

Und ich könnte mir gut vorstellen, dass die Ämter in Berlin das ganz genau so sehen würden.

Prima, wenn der Hundewunsch nicht an der vertrackten Hundesteuer scheitert - aber das ist kein Grund, sich ohne die finanziellen Möglichkeiten zu haben, sich noch einen zweiten Hund anzuschaffen und von der Allgemeinheit finanzieren zu lassen. Das wäre doch höchst ungerecht allen den Hundehaltern gegenüber, die für ihre Hunde selbst arbeiten gehen müssen, um diese zu versorgen und zu versteuern.

Ich finde deine Einstellung super dreist. 1 Hund der befreit ist , sollte doch wohl gegenüber ehrlichen Steuerzahlern voll kommen ok sein, gerade wenn man Grundsicherung erhält. 

Schließlich zahlen andere Steuerzahler deine Kosten. 

Wie willst du als Sozialhilfeempfänger, die tierärztliche Versorgung von zwei Tieren gewährleisten? 

Was ist wenn einer dieser Hund mal krank wird, schnell ist der Zweihund angesteckt. Oder einer deiner Hunde benötigt mal eine teure Not Op, die viele Tausende von Euro kosten kann. 

Zudem es genug Hundevermehrer gibt. Was weißt du über deinen Rüden und deren Vorfahren? Sind denn alle rassespezifischen Krankheiten ausgeschlossen? 

Kein verantwortungsvoller Züchter lässt seine Hündin decken, von einem nicht untersuchten und nicht angekörtem Rüden. 

https://www.berlin.de/sen/finanzen/steuern/informationen-fuer-steuerzahler-/faq-steuern/artikel.8848.php#2

Sowie ich das lese, kannst Du einen formlosen Antrag stellen und das FA entscheidet im Einzelfall. Ein Recht auf Befreiung besteht auch für den ersten Hund nicht

Nalnal 
Fragesteller
 06.08.2017, 17:44

Ok, aber ich bin für den ersten Hund doch befreit. Danke

PiKay100  06.08.2017, 17:52
@Nalnal

Tierheimhund im ersten Jahr? Antrag gestellt? Lies Dir die Infos unter dem Link durch

Nalnal 
Fragesteller
 06.08.2017, 18:11

Was für ein Tierheimhund ...?! Ich möchte meinen Rüden decken lassen und davon ein Welpen behalten. Ich kenne die Seite da steht trotzdem nicht die Antwort die ich suche.

PiKay100  06.08.2017, 18:17
@Nalnal

Da steht, dass Empfänger von Grundsicherung / Hartz4 einen formlosen Antrag stellen können und das Finanzamt darüber entscheidet. Ein Anrecht auf Befreiung besteht somit weder beim ersten noch beim zweiten Hund.

Wenn Du aber schon die Hundesteuer nicht aufbringen kannst, was machst Du, wenn Dein Hund krank wird? Da kommen schnell mal ein paar Hunderter für den TA zusammen.

Was ist mit Impfungen, Wurmkur etc.???.

Nalnal 
Fragesteller
 06.08.2017, 18:21

Ich frage nur wie es beim 2. Hund ist. Natürlich könnte ich die Jährliche Hundesteuer zahlen, sonst würde ich mir kein 2. Hund holen. Ich möchte nur wissen ob jemand das genauer weiss, wenn ich beim 1. Hund befreit bin.

PiKay100  06.08.2017, 18:23
@Nalnal

Und warum bezahlst Du die dann nicht, wie es andere auch tun?

Nalnal 
Fragesteller
 06.08.2017, 18:24

Ich habe keine Probleme damit Impfungen, Futter usw. zu bezahlen. Ich gebe gerne Geld für mein jetzigen Hund aus. Warum auch nicht?! Andere kaufen sich Autos, Zigaretten, Alkohol trotz Sozialhilfe, das tue ich z.B. nicht.

PiKay100  06.08.2017, 18:26
@Nalnal

Du nimmst Vorteile an, die Du angeblich nicht nötig hast. Bist nicht besser als die, die die Hilfen versaufen

Nalnal 
Fragesteller
 06.08.2017, 18:25

Wenn ich es nicht muss oder nur die Hälfte dann ist es doch auch ok.

Wahrscheinlich wäre es am sinnvollsten, du stellst die Frage beim zuständigen Amt, dann hast du eine Antwort, auf die du dich dann auch verlassen kannst. 

Wenn offenbar bereits für den ersten Hund schon kein "Recht" auf Befreiung vorhanden ist, dann wird dir wahrscheinlich auch nur der zuständige Sachbearbeiter sagen können, wie er mit dem zweiten Hund zu verfahren gedenkt.... 

Und du hast auch 900 Euro für einen evtl. Kaiserschnitt auf der Seite? Und 1000 Euro für die Aufzucht der Welpen? Und dann noch einige Tausend falls ein Welpenkäufer dir binnen zwei Jahren seine Tierarztkosten in Rechnung stellt, die durch evtl. Vererbung durch deine Hunde entstanden sind? 

Sorry, aber bei Grundsicherung sind die 120 Euro Hundesteuer echt dein kleinstes Problem bei diesem Plan.

Nalnal 
Fragesteller
 06.08.2017, 18:02

Ähm, da haben Sie etwas falsch verstanden, ich habe einen Rüden und er soll eine Hündin decken, damit wir davon einen Welpen behalten dürfen. Ich möchte halt einfach einen Spielkameraden für mein Hund und wenn er irgendwann nicht mehr lebt, möchte ich ein Nachfahren haben. Das was sie schreiben macht die Züchterin.

Jesaya007  06.08.2017, 18:07
@Nalnal

Okay, dann hat die Züchterin dies zu beachten. Dann gibt's nur die Möglichkeit bei entsprechendem Amt nach zu fragen.