Hund zwickt Briefträger.

4 Antworten

Du bist verpflichtet, deinen Hund immer unter Kontrolle zu haben, so, dass Verletzungen und Schädigungen Dritter verhindert werden. Da das nicht gewährleistet war und ein Passant oder Briefträger gebissen wurde, wird der Geschädigte zu Recht eine Anzeige machen bzw. dies beim Ordnungsamt zu melden. Hält der zuständige Sachbearbeiter deinen Hund für gefährlich, musst wahrscheinlich einen Wesenstest machen, bzw es wird eine Überprüfung durch das Veterinäramt angeordnet. Ob dem Geschädigten Schmerzensgeld oder Verdienstausfall zusteht klärt das Gericht.

Egal, wie es gelaufen ist. Der Hundehalter haftet in solch einem Fall.

Es kann nicht sein, daß andere in Ihrer Bewegungsfreiheit beeinträchtigt werden, wenn der Hund komisch drauf ist. Nicht der Briefträger hat zu warten, sondern Du hättest Deinen Weg ändern sollen.

Ich würde das ganze einem Anwalt übergeben. Aber prinzipiell ist der Hundehalter schuld. Hast du dem Postboten aber klar gemacht das der Hund beisst und der Postbote hat sich dennoch auf den Hund zubewegt und ihn sogar angefasst kann es vielleicht wiederlegt werden. Aber das weis ich nicht.

Du solltest UNBEDINGT etwas für das Tier tun und eine Hundeschule besuchen oder einen Hundetrainer anheuern. Das kann das nächste mal auch böse ausgehen und zb. ein Kind treffen, und dann ist es der böse Hund schuld, dabei mangelte es an Erziehung.

Also bitte such dir schnell was.

Alles Gute

Nichts selbst regeln! Die Sache einem Anwalt übergeben.