Hund betritt an einer Leine unbefriedeten Teil meines privaten Grundstücks. Ist dies unbefugtes betreten?

10 Antworten

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Du könntest höflich sagen, dass Du nicht möchtest, dass der Hund Dein Grundstück betritt.

Das wird jeder vernünftige Hundehalter auch akzeptieren.

Ganz einfach zu allerst einmal das Gespräch suchen. Dabei solltest Du freundlich und sachlich bleiben. Meist ist es so, dass Menschen einfach trantütig sind, und das gar nicht bemerken, wenn sie etwas "falsch" machen, da hilft ein freundlicher Hinweis.

Vernünftige Menschen reagieren darauf vernünftig, entschuldigen sich und unterlassen es in Zukunft.

Klar sollte man als vernünftiger Hundehalter auch von selbst darauf achten, das steht außer frage.

Sollte der Hundehalter uneinsichtig sein, dann Sage es demjenigen etwas deutlicher, dass Du das nicht wünscht. Und wenn Dir das dann soweit wichtig ist, dass Du Geld und Zeit in die Sache investieren willst, kannst Du Dich auch bei einem Anwalt informieren was Du dagegen tun kannst. Evtl. kann es aber sein, dass es den Aufwand nicht lohnt.

Bedenke immer: Je freundlicher Du bist, je freundlicher reagieren die Menschen auf Dich. ;)

Den Hund kannst du Belangen, wenn er erkennen konnte, daß er Privatbesitz betritt. Der Halter, selbst wenn er das erkannt haben sollte, hat ja dein Grundstück nicht betreten.

Da es aber insgesamt Kinderkaxxe ist, Frage ich mich, worum es wirklich geht?

Wie wäre die Person anzusprechen und das mitzuteilen?

Macht der Hund denn irgend was? Beschädigt er Sachen, löst er sich?

Wenn nicht, wo ist das Problem? Stört es dich musst du für einen Zaun sorgen

Ein Hund ist rechtlich zuletzt eine Sache und eine Sache kann nichts betreten.

Und nein, Du kannst niemand deswegen belangen, bei unbefriedetem besitztum nictmal einen Mensch, wenn er draufläuft.

Wenn Du das nicht willst, schau selbst, dass es nicht möglich ist, es gibt ja so viele Mittel wie Tore, Zäune, Stacheldraht, Sandsäcke, Betonmauern.....

Minaleee  08.04.2022, 17:03

Ein hund ist rechtlich gesehen KEINE Sache...

feinerle  08.04.2022, 18:38
@Minaleee

Tierschutzrechtlich nicht, da ist es ein sogenanntes "Mitgeschöpf dens Menschen".

Aber besitzrechtlich wie auch strafrechtlich schon. Als Beispiel, das Hetzen eines Hundes auf jemand anderes bedeutet eine gefährliche Körperveretzung durch Verwendung einer Waffe (Hund). Waffe - Gegenstand.

Minaleee  08.04.2022, 19:17
@feinerle

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 90a Tiere

Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.