hospitieren in einem anderen Krankenhaus

3 Antworten

Dein AG kann weder Urlaub noch Überstunden von Dir verlangen.

Wenn er Dich in ein anderes Krankenhaus schickt, damit Du dort z.B. die Arbeitsabläufe kennenlernst, Berufserfahrung sammelst oder die Struktur in einem anderen Haus siehst, dient das der Arbeit und damit dem AG. Somit bist Du in dieser Zeit zu bezahlen, als hättest Du im eigenen Hause gearbeitet. Du gehst auf Anweisung des AG.

Urlaub soll nach dem Bundesurlaubsgesetz der Erholung des AN dienen. Da muss sich in dieser Zeit kein AN weiterbilden. Überstunden sollen mit Freizeit ausgeglichen oder, wenn das nicht möglich ist, abgegolten werden.

Dein AG kann erwarten was er will, er darf Dir aber weder Überstunden noch Urlaubstage verrechnen.

Hallo nephrologie!

Das ist ganz einfach zu beantworten:

Wenn Du "geschickt" worden bist, handelt es sich eindeutig um die Ausübung des Direktionsrechtes Seitens des Arbeitgebers Dir gegenüber (vgl. § 106 Gewerbeordnung i.V.m. § 315 BGB). Dieses kann er allerdings nur innerhalb der Arbeitsvertraglich geschuldeten - und somit auch bezahlten - Arbeitszeit ausüben und keinesfall in Deiner Freizeit (z.B. Überstundenfrei oder Urlaub).

zum Hospitieren ....... geschickt worden.

Man kann sich sicher in seinem Beruf auch im Urlaub weiterbilden. Aber Du bist "geschickt worden". Vom Arbeitgeber.

Das ist Arbeitszeit nach meinem Verständnis. Urlaub ist auch ganz bestimmt nicht für Belange des Arbeitgebers zuständig.