Höhenverstellbarer Schreibtisch durch DRV / Mitspracherecht beim Arbeitgeber / gehört er mi`r?
Hallo ich benötige Eure Hilfe und zwar recht schnell:
Nach 2 Operationen am Rücken diesen Jahres und fast 8-monatiger Krankheit habe ich in der Reha einen höhenverstellbaren Schreibtisch beim Rentenversicherungsträger angefordert und bewilligt bekommen, und zwar einen Zuschuss in Höhe von 1.000 €.
Da ich nach der langen Krankheit meinen alten Arbeitsplatz und Bereich wegen strukturellen Veränderungen im Büro LEIDER nicht mehr zurückbekomme hat man mir nun einen ähnlichen Bereich zugeteilt, das heisst aber auch, Umzug in ein anderes Grossraumbüro.
Hier soll ich dann "zwischen" zwei Arbeitsplätze räumlich gesehen dazwischen geschoben werden. Ich hatte mir für die 1000 Euro einen guten Tisch ausgesucht, aber mein Arbeitgeber ist nun der Meinung dass er alleine über die Ausgabe und was für ein Tisch nun angeschafft wird entscheiden kann.
Hab ich denn kein Mitspracherecht beim Kauf ???? Kann der Arbeitgeber über die 1000 € verfügen wie es im passt ? Was geschieht bei Kündigung? OK wenn der Tisch unter 1000 € kostet dann gehört er mir, selbstverständlich, was aber wenn der Arbeitgeber zuzahlt ?
Würde mich über Infos freuen. Vielen herzlichen Dank vorab.
4 Antworten
Frag bei der Rentenversicherung nach. Ich habe ein Möbel über das Ausgleichsamt für Schwerbehindete bekommen, das gehört mir und ich dürfte es bei einem Wechsel der Stelle mitnehmen.
Danke für den Stern!
Wenn der Arbeitgeber zu Zahlt hat er ein jeweiliges Mitsprache Recht. Wenn er aber absolut nichts dazu gezahlt hat ist es Dein Schreibtisch. Es kommt auch drauf wie viel er dazu gezahlt hat wenn es nur 50€ sind kann man nicht wirklich von Mitspracherecht sprechen. Aber eigentlich ist es deiner. Wenn du einen besonderen Tisch möchtest musst du ihn auch zahlen.
Nein, du hast kein Mitspracherecht.
Wenn der AG das Geld verwendet, muss er aber dir aber auch einen höhenverstellbaren Tisch anschaffen.
am besten bestellst Du einen elektrisch höhenverstellbaren Tisch für 800€. den bezahlt die Deutsch Rentenversicherung komplett auf Antrag als Massnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben.Wenn die Rentenversicherung komplett bezahlt gehört der Tisch Dir und nicht dem Arbeitgeber, Du kannst dann diesen Tisch bei einem Arbeitsplatzwechsel auch mitnehmen. Dazu muss sich auch Dein Arbeitgeber verpflichten, das regelt aber die Rentenversicherung schon im eigenen und auch in Deinem Interesse. So ein höhenverstellbarer Schreibtisch bekommst Du bei http://www.buerostuehle-4u.de/Buerotische/Sitz-Steh-Tische/