HILFE! Mieter beschwert sich ständig

8 Antworten

Darum kümmern muss sich der Vermieter, finanziell hängt es davon ab, ob es sich bei der Rinne/dem Balkon um Sonder- oder Gemeinschaftseigentum handelt und dementsprechend zahlt entweder der Vermieter oder die Hausverwaltung muss die Handwerker beauftragen und die Eigentümergemeinschaft zahlt.

konzato1  09.11.2014, 20:34

Wie kommst du denn auf eine Eigentümergemeinschaft? Hast du andere Informationen als ich?

luitx  09.11.2014, 20:42
@konzato1

Wie bereits geschrieben: Wenn es sich um Gemeinschaftseigentum handelt, zahlt die Gemeinschaft. Ob das hier der Fall ist, kann ich an Hand der gegebenen Informationen auch nicht beurteilen. Falls die Rinne Teil des Daches ist, gehört sie aber sehr wahrscheinlich zum Gemeinschaftseigentum, da das Dach üblicherweise Gemeinschaftseigentum ist.

konzato1  09.11.2014, 20:52
@luitx

Seltsam, aber ich lese hier nur: Mieterin, Mietrecht, Nörgelmieter, Mietwohnung und so.

Wie du jetzt auf Gemeinschaftseigentum kommst, erschließt sich mir wirklich nicht.

  1. Für die Abflüsse bist du zuständig 2. Die Handwerker können den Balkon ohne Einverständniss betreten, wenn es nciht anders geht. sollte da etwas zerstört werden, so sind die Handwerker zum Ersatz verpflichtet. 3. Wäre besser, selbst das Wasser kann dahin laufen und Schaden anrichten, es muss nicht unmittelbar die Wohnung der Mieter sein. 4. Schwierig, Kündigung wegen Störung des Hausfriedens!!
DarthMario72  10.11.2014, 13:27
Die Handwerker können den Balkon ohne Einverständniss betreten, wenn es nciht anders geht.

Sehe ich anders. Der Balkon gehört ja mit großer Wahrscheinlichkeit zur Mietsache. Dort hat die Mieterin Hausrecht.

wotan0000  10.11.2014, 20:22

Die Handwerker können den Balkon ohne Einverständniss betreten, wenn es nciht anders geht.

Es geht anders, solange keine Gefahr besteht. Dreckige Regenrinne ist nunmal kein Notfall.

Wenn das alles schon einige Wochen zurückliegt, irgendwem muss entfallen sein, dass wir inzwischen Herbst haben und die Bäume ihre Blätter verlieren.

Nur kannst Du einer älteren Mieterin nicht zumuten, dass sie sich an der Regenrinne hochhangelt, um die Dachrinne über ihrem Balkon zu reinigen und auf Defekte zu überprüfen.

Das Problem, dass Handwerker auf ihren Balkon müssen, sollte das geringste Problem sein, solange sie nicht durch ihre Wohnung müssen.

Nun ja, wenn Du Dein (Ver)Mietobjekt herunterkommen lässt, ist es kein Wunder, dass sich Mieter beschweren.

Wäre ich der Nörgelmieter, hätte ich erst mal die Miete gemindert. Dann hätte ich wegen Erfolglosigkeit einen anderen Nörgelvermieter gesucht ,-)

wotan0000  09.11.2014, 20:45

Das Problem, dass Handwerker auf ihren Balkon müssen, sollte das geringste Problem sein, solange sie nicht durch ihre Wohnung müssen.

Handwerker müssen terminlich angekündigt werden. Jeder Mieter hat eine Privatsphäre. Es ist möglich, dass der Mieter nackt durch die Wohnung tänzelt und bestimmt nicht von Handwerkern begafft werden will. ;-)

BuddyOverstreet  09.11.2014, 21:14
@wotan0000

Sehe ich auch so. Ich wohne im obersten Stockwerk, die Dachrinnen sind unter mir und keine Bäume weit und breit.

DarthMario72  10.11.2014, 12:38
Das Problem, dass Handwerker auf ihren Balkon müssen, sollte das geringste Problem sein, solange sie nicht durch ihre Wohnung müssen.

Ähm, nein. Der Balkon gehört - vermutlich - zur Mietsache. Der Mieter hat Hausrecht, muss also gefragt werden.

Entschuldige bitte, ich sehe da bislang keinen Nörgelmieter, sondern einen Mieter, der berechtigte Forderungen stellt. Wenn man das schon als "nörgeln" bezeichnen will, hast du natürlich recht. Was du dagegen tun kannst? Ganz einfach, dich um ihre berechtigten Anliegen kümmern - oder ignorieren und auf Mietminderung warten.

Für die Reinigung der Regenrinne bist du zuständig. Einen Handwerker "rufen" dürfte nicht ausreichen, du wirst ihn auch beauftragen müssen, damit er etwas macht (^^). Solltest du in der Lage sein, die Arbeiten fachmännisch auszuführen, kannst du das natürlich auch selbst machen.

Verstehe ich deine Schilderung richtig, dass du die Handwerker in/durch die Wohnung der Mieterin gelassen hast? Böser Fehler, der dir im schlimmsten Fall eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs hätte einbringen können. Deine Mieterin hat in ihrer Wohnung das Hausrecht und hat gefragt zu werden, wenn jemand ihre Wohnung betreten möchte. Du als Vermieter bist nicht einmal berechtigt, einen Schlüssel zu ihrer Wohnung zu haben. Aber auch wenn die Handwerker "nur" ihren Balkon betreten haben (z. B. über das Dach oder so): ich kenne zwar den Mietvertrag nicht, aber ich gehe mal davon aus, dass der Balkon zur Mietsache gehört. Das Hausrecht der Mieterin erstreckt sich auch darauf und sie hat gefragt zu werden, wenn ihn jemand betreten will - auch wenn es "nett gemeint" war, die Mieterin nicht belästigen zu wollen.

Nele368 
Fragesteller
 10.11.2014, 19:46

Als Nörgelmieterin habe ich sie nicht nur deswegen bezeichnet, sondern auch weil sie ständig bei anderen Mietern beschwert: der eine über ihr putzt nicht gründlich genug, der andere benutzt (versehentlich) ihre Wäscheklammern, jemand anderes hängt ihr wieder zu viel Wäsche auf... sie schreibt Mieter an was sie zu tun und zu lassen haben... ist ja in Ordnung, wenn man sich beschwert und ich sehe auch ein was meine Pflichten sind, aber die Dame schlägt einen Ton dabei an, der nicht nett ist. Und nein, ich habe sie nicht durch ihre Wohnung geführt, sondern die Dachdecker haben über eine Leiter ihren Balkon betreten und die darüberliegende Rinne repariert und ich wollte wissen, ob das rechtens war... ;)

wotan0000  10.11.2014, 20:19
@Nele368

Ich habe auch solch einen Vermieter. Bei uns muss man sich auch mit den Nachbarn rumstreiten, weil der Vermieter meint sich nicht kümmern zu müssen. Hand aufhalten und Miete einnehmen, nur das ist sein Job.

DarthMario72  11.11.2014, 09:48
@Nele368

OK, mag sein, dass man sie deshalb als "Nörglerin" bezeichnen kann. Ich will das hier nicht beurteilen. Aber allein anhand der Fragestellung war absolut keine "Nörgelei" zu erkennen.

  1. Für ihren Abfluss ist die Mieterin selbst zuständig aber nicht für die Rinne über ihrem Balkon. Wie soll sie denn dorthin kommen?

  2. Praktisch ja, weil du ja den Handwerker bestellt hast.

  3. Keine Ahnung, da ich nicht so richtig weiß, worum es geht.

  4. Ignorieren

  5. Derzeit stehe ich aber auf der Seite deiner Mieterin.