Hilfe: Lüftung im Schlaf- und Wohnzimmer zu laut (Mieter im Passivhaus)?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo! 

leider kommt es sehr oft vor, dass Lüftungsanlagen fehlerhaft eingebaut oder gar ausgelegt werden und damit zu laut sind. Da beim Passivhaus damit auch noch geheizt werden muss, kann man diese nicht einfach etwas zurückdrehen und damit leiser laufen lassen. Vorgehen: 1. Vermieter auf den Mangel hinweisen - wenn dieser noch Gewährleistung hat, ist es am einfachsten. Der Vermieter sollte das Einmessprotokoll der Anlage anfordern und ggfs. jemanden beauftragen, die Werte dort überprüfen zu lassen:

Normalerweise sollte in diesen Räumen ca. 30 bis 50 m³/h Luftmenge ankommen und das bei max 25 dBa. 

Da das Geräusch von Anlagen dann immer noch wahr genommen werden kann, schreibe ich in diesen sensiblen Räumen 22 dBA aus - was fast der Hälfte der Lautstärke entspricht. Erreich kann man das, wenn man a) die Projektierung nicht dem Heizungsbauer/Lüftungsfirma überlässt b) ausreichend große Kanäle und Auslassventile hat und nirgendwo Verengungen einbaut c) Schalldämpfer einsetzt (i.d.R 3: einer im Verteilerkasten und zusätzlich vor und nach dem gerät), das Gerät, d) das immer laut ist, in einen Nebenraum verbannen und zuletzt e) ein leises Lüftung-Gerät nimmt.

Weiteres Vorgehen, um das Problem einzugrenzen: fragen, ob andere Mieter auch das Problem haben und ob es in allen Räumen gleich laut ist. Mal mit der Hand spüren, wie viel Luft raus kommt (sollte ungefähr so viel sein, wenn du die Hand offen zum Werfen bewegst). Sollte das Gebäude eine Fußbodenheizung haben (dann wäre es kein echtes Passivhaus) dann kann man auch die Luftmengen in den entsprechenden Räumen etwas zurückfahren - bitte hier posten, woran es lag, wenn es gelöst wurde, interessiert mich als Sachverständiger:)

LG Arne

consulerealqm 
Fragesteller
 31.03.2017, 08:49

Kleiner Zwischenstand: die Techniker haben jetzt 33,5 dba gemessen. Sie wollen nun Filzteile zum Dämpfen in die Lüftungsaustrittsplastikrundungen "stopfen". Hoffe sehnlichst, dass das was bringt. Mein TT bringt mich sonst noch um. 

Hallo c...!  Habe selber eine Wohnraumlüftung im EFH die drei Regelungsstufen hat: 1=quasi unhörbar, 2=Hörbar aber akzeptabel, 3=Laut und unangenehm. Wenn du einen Einfluss auf die Leistung hast (Regler) würde ich massiv runterdrehen, bis es angenehm ist und im Zweifel über die Fenster dazu lüften (besonders außerhalb des Winters). Wenn nicht regelbar, da Zentralanlage im Zweifel erstmal zustopfen und über die Fenster lüften. Parallel dazu einen Fachmann hinzuziehen, der beurteilen kann, ob nur du besonders empfindlich oder die Lautstärke inakzeptabel und somit ein Herstellungsfehler besteht (egal ob Planung oder Ausführung).

Eine Vergrößerung der Austrittsöffnungen kann evtl. helfen; würde ich im Mietobjekt allerdings nicht ohne Eigentümer und Fachhandwerker machen. Tip Mieterverein würde ich auch in Erwägung ziehen. Viel Erfolg

ArneKruft  31.03.2017, 09:35

das mit dem Filzteil ist der übliche Schwachsinn: damit wird der Querschnitt am Auslass nur verkleinert=mehr Geräusch, nicht weniger, den Fall hatte ich schon 2mal... wenn überhaupt drosseln, dann am Verteilerkasten. UND beim Passivhaus braucht man die Luftmenge zum Heizen! keine akzeptable Lösung 

Ich würde da die Heizungsfirma kontaktieren, die die Lüftungsanlage eingebaut hat. In den Passivhäusern in denen ich war und Lüftungsanlagen verbaut sind, hört man garnix.

consulerealqm 
Fragesteller
 30.03.2017, 10:47

Hallo Arne, vielen Dank für deine Antwort. Der Vermieter, die GWH in Hessen, ist zugleich auch Bauherr. Die Technikfirma meint, sie schuldet nicht mehr als eine Nachjustierung  auf 30db. Sie berufen sich auf irgendein Gesetz, das sie mir nicht nennen wollen. 

Mein Mieter auf der gleichen obersten Etage meint, er habe das Geräusch nur anfangs wahrgenommen, jetzt höre er es nicht mehr.

Ich bin echt verzweifelt. Dachte, Passivhäuser (ja, habe hier Fußbodenheizung) seien toll... und nun lebe ich in einer zu warmen stickigen rauschenden Wohnung, in der ich nicht schlafen/ leben kann.

Angeblich wurde das Gebäude wohl noch nicht abgenommen...

Vielen Dank für deine Hilfe, wenn die mir was mitteilen, poste ich es hier.

AKruft  31.03.2017, 13:19
@consulerealqm

nach dem allgemeinen Regeln der Technik haben sie mit 30 dB Recht, das steht in der VDI 2081. Stand der Technik sind aber 25 in sensiblen Räumen. Der Schallpegel muss übrigens nicht nur als Mittelwert sondern über alle wichtigen Oktav/Frequenzbereiche bereiche eingehalten werden. Habe aber leider gerade keine Quelle im Kopf und müsste ich nachschauen.

Eine Fußbodenheizung in einem Passivhaus ist so ungefähr die ungünstigste Heizform die es dafür geben kann: sehr träge, was oft zu Übertemperaturen führen kann - wer hat das denn geplant? Ich darf mal behaupten, dass deine Wohnung nur ein Passivhaus auf dem Papier ist.

AKruft  31.03.2017, 13:27
@AKruft

gefunden: DIN 4109 und TA Lärm in 6.2  ->  25 dB(A) zu finden beim Bundesumweltamt, einfach googeln

Zuerst muss die tatsächliche Lärmbelastung rechtssicher gemessen werden. Anschliessend würde ich mal zur Verbraucherberatung oder vielleicht Mieterverein gehen.