Hilfe, der Gerichtsvollzieher will unseren Hund pfänden, was kann ich tun?

8 Antworten

Das glaube ich dir so nicht !

Ein Gerichtsvollzieher pfändet nur verwertbare Sachen - zumindest in Deutschland. Warum sollte er dann einen Hund pfänden. Der ist kaum zu versteigern.

Für den Hund aber wohl das beste. Wie wollt ihr ihn den angemessen versorgen, wenn ihr ein Pfändungsverfahren am Hals habt? Woher nehmt ihr das Geld, wenn plötzlich eine teure Tierarztrechnung im Raum steht?

Hallo,

grundsätzlich darf und will ein Gerichtsvollzieher gar keinen Hund pfänden.

Denn ein Hund ist nur sehr schwer "verwertbares" Gut und bringt kaum Geld.

Es sieht nur manchmal anders aus, wenn es sich um einen wertvollen Rassehund handelt, der womöglich noch eine Ankörung besitzt, Championate erworben hat etc. pp. Nur dann kann es im absoluten Ausnahmefall und unter Berücksichtigung aller tierschutzrechtlichen Belange und strenger Abwägung der Gläubigeransprüche sein, dass so ein Tier gepfändet wird.

Dass ihr so einen Hund besitzt, glaube ich eher nicht.

Krass. Von so einem Fall habe ich noch nicht gehört. Aber das hilft vielleicht:

Zivilprozessordnung
§ 811c Unpfändbarkeit von Haustieren

(1) Tiere, die im häuslichen Bereich und nicht zu Erwerbszwecken gehalten werden, sind der Pfändung nicht unterworfen.

(2) Auf Antrag des Gläubigers lässt das Vollstreckungsgericht eine Pfändung wegen des hohen Wertes des Tieres zu, wenn die Unpfändbarkeit für den Gläubiger eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der Belange des Tierschutzes und der berechtigten Interessen des Schuldners nicht zu rechtfertigen ist.

Nicht gut recherchierte Geschichte, das geht allenfalls bei einem wertvollen  Pferd.

Dass du einen so hoch prämierten Hund hättest der kein Familienhund ist, glaube ich dir schlicht nicht.

Sieht wohl eher so aus, dass die Eltern den Hund los werden wollen weil sie ihnen das Geld fehlt um den Hund weiter zu halten.

Das wiederum wäre vernünftig.