Was darf alles gepfändet werden?

10 Antworten

Alles was nicht Lebensnotwendig ist, kann GEPFÄNDET werden.

Allerdings werden nur Sachen Gepfändet, die man auch Gewinnbringend verkaufen kann. Dein alter Monitor ist uninteressant.Dein Router wird auch nicht Interessant sein. Der Gerichtsvollzieher wird sich scheinbar mit einer Unterschrift der Eidesstattlichen Versicherung geschlagen geben müssen.

Pfänden kann man alles, was dir gehört und zu einer bescheidenen Lebensführung nicht notwendig ist.

 Dabei muss aber bedacht werden, dass ein vollstreckbarer Titel 30 Jahre lang gültig ist. Bis dahin wird sich die Forderung weiter erhöhen, die Schufa-Auskunft wird negativ und einen eventuellen Arbeitgeber wird eine mögliche Lohnpfändung gar nicht freuen.

Daher wäre es durchaus abgeraten, mit dem GV eine Lösung z.B. in Form einer Ratenzahlung zu suchen.

Checker5931 
Fragesteller
 19.10.2015, 00:04

denkt ihr denn das er auch in die rechner reinschauen wird ?? der sieht von aussen shit aus aber von innen sind da mindestsens schon mal fast acht gig ram drin :/

Interesierter  19.10.2015, 12:15
@Checker5931

Kann sein, glaube ich aber eigentlich weniger. Gebrauchte Rechner sind für den GV eher uninteressant.

Nur, was bringt dir das? Der kommt wieder. Die Rechnung wird immer höher und höher. Der Titel hängt dir 30 Jahre lang im Kreuz.

Wenn er nichts pfänden kann und auch keine Ratenzahlungsvereinbarung bekommt, gibt es einen negativen Schufa-Eintrag. Damit werden Kredite und alle möglichen Dauerschuldverhältnisse wie z.B. Handy-Verträge schwierig. Dein Konto kann mit einer Pfändung belegt werden. Falls du arbeiten gehst, kann ein Teil deines Lohnes gepfändet werden.

Daher wärst du gut beraten, mit dem GV eine einvernehmliche Lösung zu suchen.

Von den Sachen nimmt der Gerichtvollzieher nichts mit,weil dieser ein fauler Strick ist und nur Bargeld in Form von Scheinen und deinen Schmuck fändet,solltest du beides im Haus haben.:-)

Hallo,

leider darf er alles, was Dir gehört mitnehmen, bzw pfänden.

Wenn deine Sachen wirklich nur so einen geringen Wert haben, sind die wohl weniger von Interesse für ihn.

Wie das mit Gegenständen ist, die noch abzubezahlen sind, bzw zu einem Vertrag gehören bin ich mir nicht sicher, weil es ja noch nicht dein Eigentum ist.

Auf jeden Fall solltest Du mal alle Quittungen, die du noch griffbereit hast dabei sein , da er deren Herausgabe auch verlangen darf.

Am besten sprichst du mit ihm, ob er nicht doch eine Ratenzahlung mit deinen Gläubigern vereinbaren kann..

Viel Erfolg =)

alles was dir gehört und noch einen Wert besitzt. Das entscheidet der GV. Bestimmte Geräte darf er nicht pfänden oder muss eine Austauschpfändung vornehmen.