HI Gibts Mtb verbot im Wald Nachts?

4 Antworten

Schau doch einfach mal in das Landeswaldgesetz deines Bundeslandes.

Nach meinem Landeswaldgesetz ist das Radfahren auf Wegen erlaubt. Zur Nachtzeit haftet der Waldbesitzer allerdings nicht wenn du zu schaden kommst.

Es kann unter Umständen auch Regelungen geben die in bestimmten Bereichen das Radfahren verbieten.

vierfarbeimer  15.11.2014, 09:53

Ja, das mit dem Landeswaldgesetz ist eine gute Idee. Da habe ich gleich mal nachgeschaut. Und siehe da, für NRW und Hessen beispielsweise gilt kein "Nachtfahrverbot". Ich habe auch noch nie von einem Nachtfahrverbot in Wäldern gehört.

Der Knilch im Mercedes war natürlich ein Jäger und/oder Förster, der vermutlich schon mal Radfahrer des Nachts oder überhaupt außerhalb befestigter Wege angetroffen hat, was ihn stört. Das Fahren außerhalb befestigter Wege ist natürlich verboten. Tags und Nachts.

Wenn das Radfahren nächtens durch dein Landeswaldgesetz nicht verboten ist, solltest du dich von diesem Knilch auch nicht einschüchtern lassen, sondern ihn anzeigen wegen Amtsanmaßung und Straßenverkehrsgefährdung (Fahren ohne Licht) seinerseits.

Nein, man darf zu jeder Tages- und Nachtzeit mit verkehrstüchtigen Fahrzeugen am Straßenverkehr teilnehmen. Nicht erlaubt ist es, ohne Licht im Dunkeln zu fahren.

Ja das gibt es. Du solltest Dich informieren, um was für einen Weg durch den Wald es sich hierbei handelt. Eine für den öffentlichen Verkehr zugelassene Strasse kannst Du zu jeder Tag- und Nachtzeit befahren. Bei Waldwegen kann es sich jedoch auch um Gemeindeverbindungswege oder aber Wege handeln, die nur für die Land- und Forstwirtschaft gedacht sind. Während Gemeineverbindungswege wie öffentliche Strassen befahren werden dürfen, können Waldwege in der Regel nur zum Zwecke der Land- und Forstwirtschaft befahren werden. Meist sind solche Wege mit einem Schild und dem Zusatz "Anlieger frei" gekennzeichnet. Wenn Du also auf dem Weg zu Deiner Waldparzelle bist, um Dich dort forstwirtschaftlich zu betätigen, dann bleibt das Dir überlassen, zu welcher Tageszeit Du das machst. Fährst Du dort aber nur zum Spass rum, dann ist das leider nicht legal und kann mit einem Bussgeld geahndet werden. Hinzu kommt noch, dass sich der örtlich zuständige Jäger durch Dein Herumfahren in seiner Jagdausübung gestört gefühlt haben könnte. Der könnte gegen Dich wegen Störung der Jagdausübung klagen. Du solltest also wissen, ob der " Knilch" eine Forstbeamter, Jagdpächter oder sonst eine Privatperson ist, bevor Du Dich mit ihm anlegst.

Verboten ist das sicherlich nicht außer es war ein Privatgrundstück. Maximal hätte die Polizei rumnörgeln können wenn du ohne Licht gefahren wärst.

Aber was meinst du wie oft ich schon mit Leuten zusammen geraten bin wenn ich nachts unterwegs war zwecks Fotografieren :-)