Hausverwaltung zahlt Guthaben nicht zurück?

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Wenn die Abrechnung inhaltlich und formell i n Ordnung war und diese ein Guthaben für dich ausweist, bist du berechtigt, das Guthaben im nächsten Monat von der fälligen Miete in Abzug zu bringen. Die nächste Miete ist bis 5. April anzuweisen. Diese also dann um den Nachzahlungsbetrag gekürzt.

Deine künftigen Vorauszahlungen darfst du anpassen, in dem Fall also um 1/12 des Guthabens.

Teile dem Vermieter (bzw. hier der HV) nachweissicher (Einwurfeinschreiben) mit dass du so verfahren wirst. Und das gleich am Montag. Dadurch ist er informiert, warum er nicht die volle Miete bekommt.

anitari  25.03.2018, 09:40
das Guthaben im nächsten Monat von der fälligen Miete in Abzug zu bringen.

Von den fälligen Nebenkostenvorauszahlungen, nicht von der Miete.

albatros  25.03.2018, 18:36
@anitari

Das träfe m. E. lediglich bei ausgeübtem Zurückbehalt zu. Bei der Aufrechnung des Guthabens wird die Miete (brutto) gekürzt. Die Aufrechnung ist dann intern Sache des Vermieters.

Beispiel: Guthaben 500 EUR, Bruttomiete 500 EUR, zu zahlende Miete = 0EUR.

Wie klingt das für einen Fachmann in dem Bereich ? Welche Möglichkeiten habe ich

Ein Einwurfeinschreiben an die bevollmächtigte Hausverwaltung genügt:

"mit Abrechnung über die Betriebskosten, hier eingegangen am XX.12.2017, ergibt sich ein Anspruch auf Rückzahlung zu viel geleisteter Vorauszahlungen. Dieser war sofort mit der Vorlage der Nebenkostenabrechnung fällig und damit zahlbar (BGH NZM 2005, 342).

Nach fruchtlosem Ablauf einer zur Zahlung bestimmten Frist Mitte Januar erkläre ich hiermit Aufrechnung mit laufenden Betriebskostenvorauszahlungen, wie es dem ausgewiesenen Guthaben entspricht.

Künftige Vorauszahlungen kürze ich gem. § 560 III BGB um XX% oder XX,XX EUR."

Aus deiner Formulierung, dass eine Rückzahung angekündigt wurde, geht für mich jetzt nicht eindeutig hervor, dass du auch schon die Nebenkostenabrechnung erhalten hast. Liegt dir diese denn schon vor?

Auch wenn du bisher nie mit dem Eigentümer Kontakt hattest, weil die Hausverwaltung vollständig für alles beauftragt wurde, würde ich dennoch versuchen einmal Kontakt mit dem Eigentümer aufzunehmen. Er hat die Hausverwaltung beauftragt in der Erwartung, dass diese sich um alles kümmert. Da es offenbar Probleme mit der Verwaltung gibt, wäre er vielleicht interessiert, davon zu erfahren.

Wenn du die Abrechnung bekommen hast und der Kontakt mit dem Vermieter nichts bringt, dann solltest du einen Brief (nicht E-Mail) an die Hausverwaltung schicken, und darin zur Zahlung auffordern mit Fristsetzung. Und schreibe auch dazu, dass du nach Ablauf der Frist das Guthaben mit der Miete verrechnest. Und das machst du dann auch.

Brunnenwasser 
Fragesteller
 25.03.2018, 01:00

Richtig, die Abrechnung liegt seit Ende 2017 vor. Und nächste Woche gibts Zunder von mir...

Gerhart  25.03.2018, 11:30
@Brunnenwasser

Ja, dann prüfe bitte die Abrechnung, vielleicht hast du ein noch größeres Guthaben?

Nachdem die Dir per Januar avisierte Rückzahlung des Guthabens aus einer NK-Abrechnung bis dato nicht erfolgte, würde ich nach erfolgloser Fristsetzung, dieses Guthaben mit nachfolgender Mietzahlung verrechnen.

Und im Bedarfsfall würde ich dafür auch meine Einzugsermächtigung widerrufen und zukünftig die Mietzahlung per Dauerauftrag veranlassen.

.... so einen Mietvertrag macht keine Hausverwaltung, denn Vermieter ist der, der im Grundbuch steht, und da werden die nicht stehen.

Ein Mieter darf sein Guthaben mit der Miete verrechnen, wieso benötigt er dafür Hilfe? Steht wirklich kein Zeitungsrand und Stift zur Verfügung?

Brunnenwasser 
Fragesteller
 25.03.2018, 10:45

Vertrau mir ;-)

Das ist ein Bauträger dessen Unternehmenstochter die Hausverwaltung ist. Ich war bei denen zur Unterschrift, in dem ein Mietvertrag "vertreten durch XY Hausverwaltung" mit dem Eigentümer geschlossen wurde. Mehr als sein Name steht aber nicht drin, und die Abrechnung kommt direkt von der Hausverwaltung.

Gerhart  25.03.2018, 11:32
@Brunnenwasser

Hast du dir die Vollmacht zur Vermietung von der HV zeigen lassen?

schleudermaxe  25.03.2018, 15:21
@Brunnenwasser

.... eine Vertreterin also, wie ich geahnt habe, aber laut Frage eben nicht, und widersprochen wird mir auch noch.

Dann ist ja alles gut!

schleudermaxe  25.03.2018, 15:22
@schleudermaxe

.... und in der Vertretungsvollmacht steht auch keine Adresse? Dann ist diese nicht ordnungsgemäß und somit sollte eine solche abverlangt werden.