Hausverbot ohne Grund auf dem Bahnhof?

13 Antworten

Ja, wenn Du z.B. kein Kunde der Bahn bist und keinen Fahrschein hast und auch keine Absicht hast einen Fahrschein/Monatskarte zu lösen, dann darf dich die Deutsche Bahn raus werfen.

ES1956  18.11.2015, 18:58

Nein. Aufenthalt ohne Reiseabsicht ist kein Verstoß gegen die Hausordnung. Rumlungern z.B. hingegen schon.

BrilleHN  18.11.2015, 19:02
@ES1956

Wo ist der Unterschied zwischen "herum lungern" und keine Reiseabsicht?

deem86  18.11.2015, 19:50
@BrilleHN

Man kann in einem Bahnhof bspw. auch einkaufen (man könnte meinen, in den meisten größeren Bahnhöfen ist dies mittlerweile der Hauptzweck, Bsp. Berlin Hauptbahnhof).

ES1956  18.11.2015, 22:10
@BrilleHN

Das ist einfach zu erklären: Ein Kunde der den Bahnhof durchquert um seinen Weg ab zu kürzen oder der im Bf etwas einkauft oder jemand abholt ...usw... hält sich ohne Reiseabsicht auf. Das ist kein Grund für eine Hausrechtmaßnahme.

Was herumlungern ist erklär ich jetzt nicht.

das darf ers schon, nur ist die frage, ob er das auch durchsetzen kann oder will. offenbar steckt da mehr dahinter, als zu zugeben willst.

völlig unberechtigte hausverbote in einem bahnhof wären extrem kunden-unfreundlich und die gibtes wohl nicht, das hat immer einen grund, den der hinausgewiesene in den meisten fällen nicht einsehen will.


Das kommt darauf an ob er überhaupt Hausrecht ausübt, das kann nicht jeder DB-Mitarbeiter.
Wenn er dazu befugt ist kann jeder Verstoß gegen die Hausordnung zu einem Hausverbot führen.
Hast du es schriftlich bekommen?

MoralRichter  18.11.2015, 19:01

Deine ersten Zeilen sind sehr korrekt. Dein letzter Satz in Form der Frage nicht. Ein Hausverbot ist rechtlich auch durch mündliche Bekanntgabe durchsetzungsfähig und gültig.

ES1956  18.11.2015, 19:05

Das hat nicht mit "richtig" zu tun, ein schriftliches HV wäre ein Hinweis das der Mitarbeiter berechtigt war.

MoralRichter  18.11.2015, 19:37
@ES1956

Das mündlich ausgesprochene Hausverbot ist weiter gültig.

ES1956  19.11.2015, 09:35

Das stand auch nie in Frage.

Ein Bahnhof ist für Bahnkunden. Zum Ein-, Aus- oder Umsteigen oder um Fahrgäste abzuholen. Wenn aufgefallen sein sollte dass Du dort lediglich herumlungerst und eventuell zahlende Kundschaft verunsicherst hast Du dort nichts zu suchen und ein Mitarbeiter der Bahn darf sein Hausrecht ausüben und Dich des Bahnhofs verweisen. Bahnhöfe sind keine Aufenthaltsplätze. Kann das eventuell der Grund gewesen sein?

nur wenn gegen einen Punkt in der Hausordnung verstoßen wurde,

oder gegen mehrere Punkte

MoralRichter  18.11.2015, 19:06

Nein! Ein Hausverbot muss keine Begründung beinhalten!

Gerhard040545  15.02.2019, 12:57
@MoralRichter

In deiner Wohnung nicht, die ist zu deiner persönlichen Nutzung. Ichn öffentlichen Gebäuden nur, wenn gegen die Haus- Betriebsordnung verstoßen wurde.

Wäre lustig, wenn du keinen Ausweis mehr bekommst (Hausverbot im Rathaus) nicht zur Arbeit fahren kannst (Hausverbot im Bahnhof und nicht zur Schule kannst (Hausverbot in der Schule).