Haustürschlüssel abgebrochen wer zahlt?

14 Antworten

In der Regel Trägt der Vermieter die Kosten, wenn es nachweislich am Schloss lag. Hätte der Mieter den Schlüssel mutwillig oder durch übermäßige Gewalt abgebrochen, müsste der Mieter dafür aufkommen. Schlösser unterliegen, wie viele andere Dinge auch, dem Verschleiß! Dafür ist nach §§ 536, 541a BGB der Vermieter zuständig!!!

Obelhicks  20.07.2009, 23:51

in einem solchenfall weigere ich mich eine korrekte antwort zu geben. überleg mal um was sich hier jemand streiten will. und es ist nicht gesagt, daß es nicht eigenes verschulden war...

Malkia  21.07.2009, 05:19
@Obelhicks

Über manche Antworten kann man nur mit dem Kopf schütteln.

Ein Mieter, dem ein Schlüssel kaputt geht, muss auch für einen neuen sorgen, denn er unterliegt seinem andauerndem Gebrauch. Das ist wohl selbstverständlich. Und für diese paar Euro sollte nicht gestritten werden.

Aber den ersten hast Du vom Vermieter umsonst bekommen und nun hast Du ihn kaputt gemacht und musst den ersetzen, ist doch logisch.