Hausordnung "Hund unerwünscht"?
Hallo, ich bin Eigentümer einer Wohnung. Laut Hausordnung sind bei uns "Hunde grundsätzlich unerwünscht".
In meinen Augen ist dieser Begriff nahezu nichtsaussagend. Kennt sich jemand mit der Materie aus und kann mir sagen, ob das einem Verbot gleichzusetzen ist? Bzw ob die Hausverwaltung mir vorschreiben kann einen Hund dann wieder abzugeben? Oder ob ich der Hausordnung genüge getan habe, wenn ich Rücksicht nehme (kleiner Hund/ gut erzogen/ bellt wenig etc.)?
4 Antworten
Laut Hausordnung sind bei uns "Hunde grundsätzlich unerwünscht".
Dann wurde die bestimmt nicht von einem Juristen verfasst. Ich halte die Regelung auch für zu unbestimmt. Aber ob man wirklich einen (Rechts)Streit provozieren will?
ich denke da gibt es eine eigentümmerversammlung da wird das bestimmt. wenn da halt mehr gegen hunde sind steht sowas in der satzung
wenn dich einer fragt: ich will den hund ja nicht verschenken .. also brauchst dir den auch nicht wünschen.
Du musst auf jeden Fall die schriftliche Erlaubnis des Vermieters einholen
Er ist Eigentümer!
Ein Eigentümer ist kein Mieter.
Stimmt.. überlesen :)
Nein, muss man definitiv nicht. Denn Eigentümer/Vermieter dürfen Hundehaltung nicht pauschal verbieten.
Unerwünscht heißt nicht verboten. Zudem kann die Hausverwaltung und nicht einmal die Eigentümergemeinschaft einem anderen Eigentümer die Hundehaltung grundsätzlich verbieten, das ginge nur um Einzelfall, etwa bei einem gefährlichen Kampfhund, andauernder Ruhestörung durch Hundgebell, aber auch bei Hinterlassenschaften des Hundes im gemeinschaftlichen Eigentum.
Eigentümerversammlungen fanden bereits statt. An der, wo dieses Thema besprochen würde, war ich nicht anwesend. Ob offiziell abgestimmt wurde, weiß ich nicht. Ich möchte auch nicht bewusst nachfragen um keine "schlafenden Hunde zu wecken". Ich habe lediglich diese Formulierung in der Hausordnung und bin mir jetzt nicht sicher, ob das Wort "unerwünscht" einem Verbot gleichzusetzen ist.