Hauskauf zusammen mit meiner Frau, vom Vater?
Hallo Zusammen,
Ich möchte zusammen mit meiner Eherfrau das Haus meines Vaters Teils kaufen und teils über Schenkung bekommen.
Wir waren diesbezüglich letzte Woche schon beim Notar, der sich nun aber auch nicht zu 100% sicher war wie er den Vertrag aufsetzt und ob ich im Vorfeld alleine Kaufen & geschenkt bekommen muss um die Grunderwerbsteuer zu umgehen, und hat uns deshalb gesagt, dass er sich in 3 Wochen melden wird über den Ablauf.
Ich habe im Internet schon versucht schlau zu werden, hab jedoch viel widersprüchliches gelesen.
Variante 1. Ich kaufe das Haus im Vorfeld alleine und übertrage nachher 50% auf meine Frau ( Hier habe ich im Internet gelesen, dass etwaige Schenkungsketten nachverfolgt werden und im Nachhinein zur Kasse gebeten werden kann)
Variante 2 wir kaufen direkt zusammen, die Summe der Schenkung geht an mich und der zu zahlende Betrag wird zwischen meiner Frau und mir so aufgeteilt, dass wir am Ende jeweils 50% des Hauses besitzen.
Im Grunderwerbssteuergesetz habe ich jedoch unter Paragraph 3 Absatz 6 gelesen, dass die Ehegatting des Beschenkten/Immobilien Erwerbers dem Sohn steuertechnisch gleichgesetzt sein sollte( kann aber auch sein dass ich mich irre)
Blickt da jemand durch, oder hatte sogar eine ähnliche Situation?
Danke schonmal im voraus
3 Antworten
> um die Grunderwerbsteuer zu umgehen
Abgesehen davon, dass die wegen Paragraph 3 Ziffer 6 Satz 3 entfällt, wäre sie zu vernachlässigen gegenüber der Schenkungssteuer.
Da kann man Fehler machen, die richtig teuer sind. Also ab zum Steuerberater. Der hat zwar auch nicht immer mehr Ahnung als wir hier, aber er haftet für eine falsche Beratung. Es geht vor allem darum, wie lange Du warten musst, bevor Du die Hälfte Deines Geschenks weiterschenkst.
Steht doch schon oben:
Also ab zum Steuerberater. Der hat zwar auch nicht immer mehr Ahnung als wir hier, aber er haftet für eine falsche Beratung.
Ergänzend dazu:
Außerdem kann der Steuerberater gezielte Nachfragen stellen, beispielsweise danach, ob Deine Frau nachweislich genügend eigenes Vermögen hat für den Kauf. Das Finanzamt ist ja nicht blöd, es drückt nur manchmal auf höhere Anordnung hin beide Augen zu. Aber eher nicht bei unsereins :-(
Wegen der Grunderwerbsteuer musst du keine Klimmzüge machen. Der Verkauf ist tatsächlich nach § 3 Nr. 6 GrStG steuerfrei auch für deinen Ehefrau.
Anders sieht es bei der Schenkung aus. Deine Ehefrau landet da in der Steuerklasse II, in der der Freibetrag nur 20.000 € beträgt. Günstig wäre es du kaufst das Haus von deinen Eltern (ggf. gemischte Schenkung) und schenckst oder verkaufst danach 50 % deiner Frau.
es gibt glückliche ehen - da wird der gatte mit im grundbuch eingetragen .
Wo ist der Zusammenhang zwischen deinem Kommentar und meiner Antwort?
wechsle den anwalt ! der sollte das aus der hand sofort wissen und erklären können.
Wenn man so überhaupt keine Kenntnisse hat, muss man auch nicht antworten.
- Waren die beim Notar und nicht beim Anwalt.
- Macht der Notar keine Steuerberatung.
dann bleib still ! ein notar notiert fürs gericht !
Ein weiterer Beleg deiner Unkenntnis.
Könnte man die Schenkungssteuer denn nicht umgehen, wenn der geschenkte Anteil komplett an mich geht, und der Teil den wir kaufen sozusagen mehr von meiner Frau mit einen höheren Anteil bezahlt wird, sodass wir am ende 50/50 Besitzer sind?