Hauskauf - Kaufpreiszahlung vor Termin im KV?
Hallo zusammen, wir kaufen momentan ein Haus, im KV steht als Termin der 1.1.16, im Absatz Kaufpreis steht folgendes
Der gesamte Kaufpreis ist am 1. Januar 2016 zur Zahlung fällig (Gutschrift auf dem Konto des Verkäufers), frühestens jedoch
1.) binnen 10 Tagen nach Zugang einer schriftlichen Mitteilung des Notars an den Käufer durch einfachen Brief, dass folgende Voraussetzungen erfüllt sind...
Nun sind die Voraussetzungen alle erfüllt, Eintragung Grundschuld, Verzicht Vorkaufsrecht, Eintragung Auflassungsvormerkung usw.
könnte das Geld denn jetzt auch schon fließen und wir können das Haus offiziell eher übernehmen?
Weil im Absatz zu Übergang von Besitz, Nutzen, Lasten und Gefahr steht:
...alle Gefahren und Lasten...gehen auf den Käufer über mit Wirkung vom Tage der Kaufpreiszahlung, jedoch nicht vor dem 1. Januar 2016.
ich frage mich jetzt einfach: Darf das Geld dann früher fließen, oder nicht?
2 Antworten
Sicher darf das Geld früher fließen, aber ob ihr das Haus dann auch früher übernehmen könnt, müsst ihr schon mit dem Verkäufer ausmachen. Alle Gefahren und Lasten gehen rechtlich gesehen aber nicht vor dem 1. Januar auf euch über.
okay...der Notar sagte mir gerade, das wäre mit der Verkäuferin abzusprechen. Zahlungsvoraussetzungen sind alle erfüllt, das Schreiben geht an mich und die Bank jetzt raus.
Die Bank sagte mir gerade, sie würde auch vorher zahlen....also müsste ich das mit der Verkäuferin regeln...Schlüsselübergabe muss laut KV am Tag des Zahlungseingangs erfolgen.
Üblicherweise teilt dir der Notar mir, wann das Geld zu überweisen ist. Es soll ja auch am 01.06. auf dem Konto des Empfängers gutgeschrieben werden. Das bedingt ja auch eine frühere Überweisung.
Imn Zweifel sprichst du hier mit dem Notar.