Haushaltshilfe mit Gewerbeschein,auf was achten?

3 Antworten

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  • Klar, wenn du selbständig reinigen willst, musst du das Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden.
  • Du musst aufpassen, dass du mehrere Auftraggeber hast, sonst kann das als Scheinselbständigkeit angesehen werden.
  • Einkommensgrenzen gibt es da nicht. Warum also nur 450 Euro verdienen wollen ?
  • Du musst dich krankenversichern !
  • Eine Hapftpflicht ersicherung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, trotzdem solltest du unbedingt eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen, denn sonst kannst du schnell ruiniert werden. Deine Privathaftpflicht zahlt natürlich nicht für gewerbliche Tätigkeiten !
  • Über § 19 UStG kannst du dich - wenn dein Umsatz im ersten Jahr 17.500 Euro nicht übersteigt - davon befreien lasen, von deinen Kunden MwSt zu erheben und an das Finanzamt abzuführen.
  • Einkommensteuer wird fällig, wenn du im Jahr mehr als 8.130 Euro verdienst.

Wieso haut dich die Reingungsfirma übers Ohr? Gibt es keine Alternativen zu dieser Firma? Selbständigkeit sollte immer gut durchdacht werden.