Hausfriedensbruch Club-Anzeige?

6 Antworten

Hallo,

Sippenhaft gibt es in Deutschland nicht. Wenn du nicht diejenige warst, die unter 18 im Club war, und nicht diejenige, die den Ausweis verliehen hat, kannst du gegen das Hausverot angehen. So ein Verbot wäre Diskreminierung.... und vor Gericht würdest du damit nichts zu befürchten haben. Es sei denn, dass es dein Ausweis war. Dann ist es gerrechtfertigt. Wenn du trotzdem gehst, muss der Besitzer dich vor gericht bringen und ein Urteil erwirken. Dann hättest du bei ersten Mal kaum was zu befürchte, allerdings wird es dann, im Wiederholungsfall, ungemütlich.

LG

JTK

Wandkosmetiker  24.08.2017, 21:36

Der Betreiber des Klubs hat Hausrecht. Er braucht nicht mal eine Begründung dafür jemanden Hausverbot zu erteilen. Ebenso wenig wie jede Privatperson in seiner Wohnung. Es gibt kein Recht auf Zutritt zu einem Lokal. Daher spielt es keine Rolle von wem der Ausweis war, oder wer nur mit dabei war.

Jeder Gastronom darf sich seine Gäste aussuchen und daher jedem Hausverbot erteilen, ohne das er das begründen müsste. Mit dem geschilderten Vorfall hat das rein garnichts zu tun :-O

§ 123 StGB Hausfriedensbruch ist da einschlägig und leicht zu ergooglen.

Falls du mit dem Inhaber keine Regelung treffen könntest, solltest du dich an das Verbot halten, wenn du der Bekannten nicht nachfolgen willst: So ein Strafverfahren ist nichts, was man sich antun sollte und bleibt deinem Führungszeugnis ab einer Strafe von 90 Tagessätzen lebenslänglich erhalten.

Ob ein zukünftiger Arbeitgeber das als Kavaliersdelikt bewertet oder als Charakterschwäche, klare Anweisungen nicht befolgen zu können, willst du es darauf ankommen lassen?

G imager761

Ich habe in sehr vielen Kneipen Hausverbot, der Rekord liegt bei 4x im Rolandseck in der Kölner Südstadt.... bisschen Gras (hihi) drüber wachsen, lassen andere Frisur,neue Brille und weiter geht der Spaß ... 

Hallo Sediking97,

Hausverbot ist Hausverbot. Daran musst du dich halten.

Aber da du 20jährige Studentin bist, willst du bestimmt selbst Erfahrungen sammeln. Geh also einfach hin.

Du hast dann wieder was in deine Fortbildung investiert.

Strafmaß ist Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. §123 StGB

Ja sie können sich das merken und der Club kann selbst entscheiden wen er reinläßt und wen nicht.