haus gekauft getrennt ,ex neue freundin!

6 Antworten

Wolfi0410 hat natürlich völlig recht. Folgendes gebe ich noch zu bedenken: 1.) Offenbar hast Du Deinen Ex noch nicht auf die Angelegenheit angesprochen. Evt. ist es ja auch in seinem Sinne, dass er alleine im Grundbuch steht. 2.) Mit Zwangsversteigerung kann man drohen, oft ist das auch wirksam. Sollte es aber nicht bei der Drohung bleiben, wird das wohl für keinen der Beteiligten ein Gewinn werden. Der Erlös in der Zwangsversteigerung liegt in aller Regel deutlich unter dem Verkehrswert. Das ganze verursacht natürlich auch Kosten. In der Regel vergeht vom Zwangsversteigerungsbeschluss bis zum ersten Termin ein Jahr (!). Wenn das Objekt nicht beim ersten Mal versteigert wird, dauert das Verfahren entsprechend länger. Da das Haus erst vor 2 Jahren gekauft wurde, wird auch bei einem freien Verkauf im besten Fall der ehem.Kaufpreis erlöst werden können. Die Nebenkosten, wie Grunderwerbssteuer, Makler, Notar etc. sind natürlich verloren. Es spricht also einiges dafür, mit dem Ex eine Lösung zu finden, bei dem er deinen Anteil übernimmt. Ein Anwalt könnte Dir bei den Verhandlungen natürlich hilfreich sein, denn die Kommunikation mit dem Ex scheint ja schwierig zu sein. Ohne Rücksicht auf Verluste Dein Anliegen durchzusetzen, kann nach hinten losgehen.

marionc999 
Fragesteller
 29.03.2013, 13:00

Vielen Dank schon mal für eure antworten...also ich ahbe meinem Ex damals schon beim auszug gesagt das ich so schnell wie möglich aus dem Grundbuch und dem Kredit raus möchte ....als ich gehört habe das er einen neue freundin hat habe ich das auch wieder angesprochen aber da meinte er nur er wäre ja noch nicht sicher ob sie zusammen bleiben ...aber ein paar Wochen später ist sie jetzt mit sohn eingezogen und jetzt reagiert er nicht auf meine anrufe oder sms ...ich denke das sie mit sicherhei nicht mit unter dem Kredit stehen will und hat hat bestimmt angst das er den Kredit alleine nicht halten kann .ich habe halt ein bißchen angst das ich irgendwann für was zahlen muss

Also mal schön der Reihe nach.

Um Kosten zu sparen nicht gleich nach Anwalt und Notar schreien. Erstmal mit der finanzierenden Bank reden, die Situation erklären und versuchen aus dem Kredit entlassen zu werden. Ist schwer und kommt in erster Linie darauf an wer bei Kreditaufnahme und auch heute wieviel verdient hat, also der Hauptverdiener ist und ob er von der Bonität in der Lage ist den Kredit allein zu bezahlen.

Wenn die Bank sich absolut quer stellt ihn allein als Kreditnehmer zu akzeptieren kannst Du ihm erstmal drohen er soll einen zweiten Kreditnehmer ranschaffen der in den Kredit einsteigt sonst läßt Du die Bude zwecks Auflösung der Eigentümergemeinschaft versteigern. Da kann er nicht gegen unternehmen, wenn Du willst wird versteigert - Punkt - Ende. Das macht ihn dann vlt. mal munter.

In der Zwischenzeit stellt sich die Frage nach dem Mietwert des Hauses. Du bist halbe Eigentümerin also steht Dir die halbe ortsübliche Kaltmiete abzüglich der halben Darlehensrate und der halben Grundsteuer zu. Rechne mal ob da was übrig bleibt. Wenn ja fordere es ein. Das geht leider nicht rückwirkend darum so schnell wie möglich ausrechnen und per Einschreiben einfordern. Anmerkung: Alle anderen anfallenden Kosten des Hauses sind Verbrauchskosten die der zahlt der in der Bude wohnt.

Wenn Du soweit bist, dann ist der Punkt erreicht wo Du Dir einen Rechtsbeistand suchen solltest um die ganze Angelegenheit saujber aufzulösen, Löschung und Übertragung im Grundbuch, evtl. 2 Kreditnehmer im Grundbuch eintragen. Vor allem schriftliche Bestätigung der Bank über die Entlassung aus dem Kredit und das keine weiteren Forderungen jetzt und in Zukunft gegen Dich bestehen.

Das Haupttproblem in deinem Fall ist, dass das Geld bzw. der Kredit mehr oder weniger untrennbar mit dem Grundbucheintrag verbunden ist. Als Miteingentümerin des Grundstücks und des Hauses, kann dir dein Ex aber das miteinander wohnen schon rein rechtlich nicht verbieten. Nimm dir einen Anwalt, erklär dem alles. Er wird deinem Ex klar machen, dass du unmissverständliche Rechte an diesem Objekt besitzt und er dich nicht einfach rausschmeißen kann. WENN er dich aus dem Boot haben will, MUSS er blechen! Eigentlich müsste er sogar eine Anzeige kassieren. Vielleicht ist dein Anwalt ja auch gleichzeitig Notar, der kann dann alles nötige in die Wege leiten, damit du aus dem Grundbuch kommst. Es kann aber auch sein, dass die Bank das nicht mitmacht, weil du den Kredit auch unterschrieben hast und um dir eben diesen Kredit zu gewähren, brauchtest du die Sicherheit eines halben Hauses. Deswegen steht im Grundbuch auch, mit wievel Euro dieses Objeakt belastet ist. Da kannst du ohne Notar und Anwalt gar nichts machen. Wenn die Bank deinen Ex als alleinigen Kreditnehmer akzepiert sollte sich das alles (das Einverständnis deines Ex vorsausgesetzt) schmerzfrei abwickeln lassen.

Mein Tipp: Ruf gleich morgen einen Anwalt an! Zeit ist Geld. Eine Menge Geld.

erst musst du mit freund auf die Bank und alles schriftlich machen. Solange du im Grundbuch stehst haftest Du für alles . Der von der Bank soll alles anleiern mit dem Grundbuch . Regle das, sonst kannst Du ganz schön reinrasseln, stehst für alles gerade gruss

das musst du bei der bank bzw beim grundbuchamt regeln!