Hauptwohnsitz Kinder (Ummeldung, Kindergeld, Wechselmodell)

1 Antwort

Leider kenne ich mich nicht hundertprozentig aus, aber ich denke, da ihr beide das Sorgerecht zu gleichen Teilen habt darf er nicht einfach über deinen Kopf hinweg eine solche Entscheidung treffen. Das ist auch nicht fair dir gegenüber, ich vermute, dass du dich immer fair verhalten hast. Das sollte er respektieren und seinerseits für ein friedliches Eltern-Sein sorgen. Das wird dann schwierig, wenn einer eine "Extra-Tour" fährt. Du solltest mit ihm in Ruhe sprechen und ihm klarmachen, dass er so nicht mit dir umspringen darf. Notfalls wird es wohl wieder zu einem Treffen mit den Rechtsanwälten kommen.

Birgit777 
Fragesteller
 03.06.2015, 17:38

Ja, wir beide haben das gemeinsame Sorgerecht. Ich habe in der nächsten Woche einen Termin im Meldeamt, nachdem ich dort in der Angelegenheit vorgesprochen habe. Demnach hätte das Amt die Ummeldung nicht ohne meine Zustimmung vornehmen dürfen. Zum Thema "fair": das ist eine vieler Situationen, die mein Exmann immer wieder schafft und damit Unruhe sowohl bei den Kindern als auch mir verursacht. Eigentlich halte ich meist die Füße still, weil es nicht viel bringt mit ihm zu reden und ich die Kinder nicht mehr belasten möchte. Hier geht es aber doch um mehr. Ich würde dadurch in eine schlechtere Lohnsteuerklasse gehen müssen, auch Kindergeldempfänger wäre neu zu klären. Das würde unsere aktuelle Unterhaltsberechnung im Wechselmodell hinfällig machen etc. 

MxHoeppi  18.10.2018, 02:30
@Birgit777

Kindergeldberechtigt bleibt nur 1ner. Die Zahlen auch weiterhin dort wo sie bereits immer Auszahlen auf dessen Konto. Dazu müssen beide ihr ok geben wenn dies geändert werden soll.

Einwohnermeldeamt kann auch nur 1 Wohnsitz eingetragen werden und eigenmächtig ummelden wirkt sich sicherlich nicht positiv vor Gericht aus wenn es dazu kommen sollte. Dann ist das WM schnell ade