Haupthahn defekt

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Ergänzung:

Guck in die Teilungserklärung, wenn der Absperrhahn in der Wohnugn dem Sondereigentum zugeordnet ist, dass mußt Du selber zahlen; ist der Hahn dem Gemeinschaftseigentum zugeordnet, dann die Gemeinschaft, vertreten durch den Verwalter. Das kann von WEG zu WEG unterschiedlich geregelt sein!

Ist das der Haupthahn an der Wasseruhr? Da dürfen m. E. nur die Wasserbetriebe ran…. Das Teil ist m. E. verplombt……..

was bedeutet das Wort EIGENTUMswohnung? Richtig, es handelt sich um Eingentum. Und wer ist dafür zuständig? Richtig, der Eigentümer. Also zum Mitschreiben: Der Hausverwalter ist für den Hauptwasseranschluss zuständig. Der Wohnungseigentümer für den Rest. So is es, das Leben. Es gibt Dinge, um die muss man sich tatsächlich selbst kümmern....

Tabaluga1961  01.02.2011, 12:28

So isset.

Das ist deine Sache. Termin für die Reparatur mit Installateur und Hausverwalter, der den Haupthahn dafür abstellen muss, abstimmen.

Der Eigentümer ist dafür verantwortlich.....

das Teil gehört sozusagen zur Bausubstanz.

Tabaluga1961  01.02.2011, 12:27

zum Sondereigentum - darfst Klugscheißer sagen. ☺