Hat man Anspruch auf Garantie, wenn man nur die Kopie des Kaufbelegs besitzt?
Ich würde gern ein Produkt über Ebay ersteigern, jedoch wird vom Verkäufer nur die Kopie des Kaufbelegs mitgegeben. Da der Artikel diesen Monat gekauft wurde besteht noch die Garantie für 2 Jahre. Ich weiß nicht ob der Verkäufer den oiriginalen Kaufbeleg noch hat bzw. wieso er diesen nicht mitgeben will, aber er wirbt mit bestehender Garantie. Habe ich im Fall eines Defekts, lediglich mit Kopie, Garantieanspruch?? LG
7 Antworten
ja hast du
sogar ohne die quittung könntest du deine garantie/gewährleistungsansprüche geltend machen
ist nur nicht ganz so einfach da du nachweisen mußt das der kauf innerhald von 2 jahren dort stattfand
warum er die quittung behalten will kann ich mir auch denken
er will es von der steuer absetzen
oder er hat etwas krummes vor
aber in keinen der punkten hast du was zu befürchten
ich war im einzelhandel tätig
es hat schon einen grund warum ich meist von negativen dingen ausgehe
und sehr oft wird schmu gemacht mit sowas
wenn er dir nur eine kopie mitgeben will hat er das original in seiner buchhaltung.
das ist also unkorrektes verhalten von ihm.
einen anspruch hast du nach gusto der firma. es kann ja auch sien, dass du dir von allen quittungen kopien machst und das original verbummelt hast....
ich würde das ehrlich gesagt ebay melden.
das finanzamt freut sich immer sehr über solche leute.
Er verkauft 2 gleiche Artikel, die beide auf einem Kaufbeleg verbucht sind. Der Fairness halber kann er dem einem Käufer nicht die Originalrechnung geben und der andere geht leer aus..
ist das ein gewerblicher verkäufer ???
aha. so siehts schon anders aus. dann muss dein bauchgefühl entscheiden und evtl kannst du ihn bitten das er dir das original gibt.
Erst mal: Garantie # Gewährleistung!
Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung des Händlers oder (meist) Herstellers und kann an bestimmte Bedingungen geknüpft sein - z.B. kann die Garantie auf den Erstkäufer beschränkt werden.
Gewährleistung ist die Haftung des Händlers für Sachmängel, die bei der Übergabe der Kaufsache vorhanden waren. Diese ist im BGB gesetzlich geregelt und gilt auch nach dem privaten Weiterverkauf.
Geh mal lesen.
Hier redet man nicht von Gewährleistung.
Erstens bringen das 95% der Verbraucher durcheinander, daher erfolgte eine Begriffsklärung, und zweitens habe ich die Frage nach der Garantie beantwortet. Zitat:
Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung des Händlers oder (meist) Herstellers und kann an bestimmte Bedingungen geknüpft sein - z.B. kann die Garantie auf den Erstkäufer beschränkt werden.
Ohne Ross und Reiter (Hersteller/Händler) zu kennen, lässt sich die Garantiefrage nicht abschließend klären.
Fragt sich, wer da lesen sollte, Kolti.
Garantie ist eine freiwillige Leistung die in seinem Angebot stehen muss, ansonsten hast du keine. Jedoch hat man 14 Tage Widerrufsrecht wenn man im Internet bestellt und 2 Jahre Gewährleistung. Das erste entfällt bei Privatkäufen und ich glaube Letzteres auch.
Beim Hersteller hast Du sowieso keine Garantie, Garantie ist nicht übertragbar. Falls das Produkt defekt ist, kannst Du Dich NUR an den Verkäufer bei Ebay wenden.
http://www.n-tv.de/ratgeber/Gibt-es-eine-Rest-Garantie-article13695921.html
Ist Dir schon mal in den Sinn gekommen, dass der Verkäufer das Rechnungsoriginal evtl. deswegen behalten könnte, weil er mit dieser Rechnung mehrere Artikel gekauft hat, für die er ggf. selbst noch irgendwann mal Ansprüche aus Gewährleistung geltend machen will/muss?
Man muss nicht immer gleich was unrechtes vermuten.