Hat ein Vermieter Anspruch auf Wohngeld?

7 Antworten

Wohngeld können natürlich auch Vermieter für den von ihnen selbst bewohnten Wohnraum erhalten. Bewohnt er eine Wohnung in eigenen Mehrfamilienhaus (mehr als zwei Wohnungen), tritt an die Stelle der Miete der Mietwert. Das heißt, es wird auf der Grundlage der vermieteten Wohnungen im Haus oder hilfsweise auch anderer Erkenntnisquellen, wie Mietspiegel u. ä., ein Mietwert für die von ihm benutzte Wohnung ermittelt. Da er sich jedoch nicht selbst eine Miete zahlt, wird im Gegenzug dieser auch wieder einkommensseitig berücksichtigt.

Wohngeld ist für Leute, deren Einkommen zu gering ist, ihre Miete zu bezahlen. Wenn also der Vermieter selbst in einer Mitwohnung wohnt, kann er Wohngeld beantragen. Lebt er aber im eigenen Haus, gibt's nichts.

albatros  14.11.2010, 19:57

Auch Eigenheimbesitzer können Wohngeld beantragen, wenn sie geringes Einkommen haben. Im Antrag sind sämtliche Einkommen offenzulegen. Entsprechend der Größe der Wohnung / des Hauses und der Anzahl der Bewohner wird bewilligt oder evtl. auch nicht. Allerdings istz die Wohnungsgröße und damit die Kosten gedeckelt.

wenn jemand mehr als 60 000 Euro hat und von den Zinsen lebt bekommt er kein Wohngeld. Kauft er sich eine Wohnung, vermietet diese und wohnt selber in einer Mietwohnung dann steht ihm Wohngeld zu ???. Habe ich das so richtig verstanden ?

Als Hausbesitzer kann man eine Leistungszulage beantragen, aber nur dann, wenn man die Immobilie selbst bewohnt, über ein geringes Einkommen verfügt und die Immbolie ggf. noch belastet ist durch einen Kredit.

Sommerloch2010  15.11.2010, 09:22

Eine Leistungszulage?

Wohngeld ist ein Mietzuschuss.

Sommerloch2010  15.11.2010, 09:21

Nicht ganz richtig. Wohngeld ist der Oberbegriff für den Mietzuschuss für Mieter und den Lastenzuschuss für Eigentümer von Wohnraum.