Hat ein Amerikaner der in Deutschland heiratet, Hartz 4 Anspruch?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

In den ersten drei Monaten des Aufenthalts besteht grundsätzlich kein Leistungsanspruch, danach durch direkte Zuordnung zur BG; heißt: Einkommen und Vermögen seiner Frau wird auf jeden Fall bei der GEMEINSAMEN Leistungsbemessung berücksichtigt.
Hält er sich schon längert in Deutschland auf, käme es auf die erwerbsbiografische und aufenthaltsrechtliche Vorgeschichte an.

er benötigt auf alle Fälle eine Aufenthaltsgenemigung und eine Arbeitserlaubniss dann kann er schon zum A-Amt oder Jobcenter und wenn er da noch nichts bekommt kann er ja zum Sozialamt gehen, aber da werden auf alle Fälle beide Einkommen ( Bedarfsgemeinschaft ) angerechnet. Beantragen kann man grundsätzlich alles, eine ganz andere Sache ist die mit der Bewilligung, da ist es schon ratsam sich rechtlich kundig zu machen was einen wirklich zusteht, nicht immer ist das was man auf Behörden angeboten bekommt auch im rechtlichen Ramen!!!

Wenn die Ehefrau nicht genug verdient beide zu ernähren, sollte es möglich sein. Er wird allerdings genauso verpflichtet, sich zu bewerben und alles zu tun, um aus der Hilfebedürftigkeit zu kommen