Hat die Schwester meiner Verlobten ein Zeugnisverweigerungsrecht?

7 Antworten

Nein, natürlich nicht. sie ist ja nicht mal mit dir verwandt oder verlobt oder von dir geschieden.

Nein, hat sie nicht - sie ist ja nicht mit Dir verwandt etc pp

Nein, sie hat kein Zeugnisverweigerungsrecht. Sie hat aber das Recht, nichts zu wissen.

Nein, sie ist mit dir weder verwandt, noch verschwägert, noch verlobt. Deine Verlobte hätte ein Zeugnisverweigerungsrecht. Ihre Schwester hingegen hat dieses Recht nicht. Sofern sie nicht deine Anwältin, deine geistliche Seelsorgerin oder Mitglied des Bundestages ist, hat sie kein Zeugnisverweigerungsrecht.

Das heisst, die müsste im Fall einer Verhandlung aussagen und sie ist zu einer wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet. Lügt sie, steht ihr selbst Ungemach ins Haus.

Ich habe gerade gelesen pharagr. Ich glaube es war 52 oder 56 StPo darf bereits die Verlobte ihre Aussage bei Staatlichen Institutionen verweigern. Ebenfalls verschwägerte dritten Grades weiß jemand was das bedeuten soll?

jurafragen  25.09.2015, 22:59

weiß jemand was das bedeuten soll?

Das weiß bestimmt jemand.

Bitterkraut  25.09.2015, 23:25

Bis zum 2. grad verschwägert, ist aber egal, weil ihr nicht verschwägert seid. Schnell heiraten, dann ändert sich die Sachlage.