Hat der Polizist recht?

21 Antworten

Körperliche Kontrolle durch die Polizei darf nur von Beamten des gleichen Geschlechts durchgeführt werden, sprich: Frauen werden von Frauen abgetastet, Männer von Männern ...

Der Grund hierfür liegt in der Gesellschaft, die - heute noch schneller als früher - empfindlich reagiert, wenn es um einen Vorwurf sexueller Belästigung geht (die durchaus gegeben wäre, würde ein Polizist eine Frau abtasten (und umgekehrt) und der/die Betroffene sich dabei unwohl fühlen)

Durch die strikte Trennung wird dem schon im Vorfeld ein Riegel vorgeschoben.

Dies ist jedoch nicht nur bei der Polizei so, sondern auch beim Zoll oder bei Grenzkontrollen (zu Land oder am Flughafen beispielsweise) ...

Um zu vermeiden, daß ein Polizist in eine Notlage gerät (z.B. weil der/die Untersuchte eine Waffe dabei hat), ist es in der Regel so, daß hier mindestens zu zweit die Kontrolle durchgeführt wird und der Partner mit der Hand an der Dienstwaffe sichert ...

In einer Notsituation dürfte er mich kontrollieren. Ansonsten hat jede Frau das Recht dazu vom gleichen Geschlecht angefasst zu werden. Ich hätte jetzt auch nicht gerade Lust am ganzen Körper abgetastet zu werden, erst recht nicht von nem Kerl.

Daher sind auch viele Streifen direkt mit gemischtem Geschlecht unterwegs.

Es ist so, der Polizist darf die Frau in keinem Fall anfassen da er sonst wegen sexueller Belästigung angezeigt werden kann. Selbst wenn der Polizist sich in einer Notsituation befindet.
Jedoch wird diese Anzeige eben im Falle einer Notsituation normal immer vom Gericht fallengelassen.

LucaB2001  15.06.2018, 13:00

In einer Notsituation ist es erlaubt.

Frauen sind immer bewaffnet. Drum heißt es ja, die Waffen der Frau.

Und diese darf tatsächlich nur eine Frau näher untersuchen.