Hartz4 Schüler = auf 160€ angemeldet jedoch nur bis 100€ verdienen?

4 Antworten

Wie Du irgendwo angemeldet bist, interessiert eigentlich wenig. Du musst jeden Monat Deine Abrechnung vorlegen und dementsprechend wird das Jobcenter dann abrechnen.

Du kannst also in einem Monat 100 Euro verdienen, dann wird von Deinem ALG 2 nicht abgezogen, im nächsten Monat verdienst Du 150 Euro, dann bekommst Du eben etwas weniger ALG 2.

Wichtig ist, dass Du bzw. Deine Mutter das sofort beim Jobcenter meldet, damit es hinterher keinen Ärger gibt. Dann musst Du eben jeden Monat Deine Abrechnungen vorlegen.

Du bist auf geringfügiger Basis angemeldet,also bis max. 450 € Brutto pro Monat,dass spielt aber gar keine Rolle,entscheidend ist nur was du jeden Monat tatsächlich verdienst und das musst du dann in der Regel jeden Monat nachweisen !

Dazu muss dein Arbeitgeber ( AG ) dann jeden Monat eine Einkommensbescheinigung ausfüllen und du musst einen aktuellen Kontoauszug vorlegen,auf diesem muss der Eingang ( Zuflussprinzip ) deines Einkommens zu sehen sein.

Dann wird aus deinem Bruttoeinkommen deine Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll berechnet,wenn du min. 15 Jahre alt bist,darunter würdest du noch nicht als arbeitsfähige Person gelten und du dürftest dann pro Monat nur bis 100 € ohne Anrechnung auf deinen Bedarf dazu verdienen.

Das sind dann vom Brutto zunächst deine 100 € Grundfreibetrag,von 100 € - 1000 € Brutto 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto noch mal 10 % Freibetrag.

Diese Freibeträge werden dann addiert,theoretisch vom Jobcenter von deinem Netto abgezogen,also von dem was du aufs Konto bekommst und das ergibt dann dein anrechenbares Erwerbseinkommen.

Dazu würde dann dein sonstiges Einkommen wie Kindergeld addiert und das ergibt dann dein gesamtes anrechenbares Einkommen,was dann auf deinen Bedarf angerechnet würde und dementsprechend bekommt deine Mutter dann für dich weniger oder gar keine Leistungen mehr,dann würdest du aus der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) deiner Mutter raus sein.

Du müsstest dann deiner Mutter deinen Anteil der Kosten selber zahlen.

Wenn du jetzt mal angenommen 160 € Brutto wie Netto bekommen würdest,dann stünden dir erst mal die 100 € Grundfreibetrag zu und von den übersteigenden 60 € ( 100 € - 1000 € Brutto ) stehen dir noch mal 20 % Freibetrag zu,also 12 € dazu.

Dann läge dein Freibetrag bei 112 € und 48 € wäre dein anrechenbares Einkommen,dass würde dann deiner Mutter von deinem Bedarf abgezogen und du müsstest es ihr von deinen 160 € wieder geben,also blieben dir im Endeffekt deine 112 € Freibetrag ohne Anrechnung auf deinen Bedarf übrig.

Bei 450 € Brutto wie Netto würden es dann 170 € Freibetrag sein und 280 € anrechenbares Einkommen.

Als Schüler oder wenn du ein BVJ - machen würdest,noch keine 25 bist und dafür keine Vergütung bekommen würdest,kannst du in den Ferien in einem reinen Ferienjob in bis zu 4 Wochen pro Jahr bis zu 1200 € Netto zusätzlich ohne Anrechnung auf deinen Bedarf dazu verdienen.

So kannst du theoretisch auf 11 Monate x 100 € Grundfreibetrag + 1 x 1200 € Netto = 2300 € ohne Anrechnung auf deinen Bedarf kommen.

Die 4 Wochen kannst du auch auf die Ferien verteilen,aber dann kommst du nicht mehr auf diese max. 2300 € pro Jahr,die dir dann nicht angerechnet würden.

100 Euro darfst du dazuverdienen.Der Rest wird angerechnet.

klaus1997lll 
Fragesteller
 14.04.2016, 23:58

Wie gesgt ich wäre zwar auf 160€ angemeldet, würde aber nur für 100€ arbeiten.

100 Euro plus 20 %. Also 132 Euro insg. 
Oder bei 450 = 100 Eur plus 20 % = 190 Eur. Der Rest wird Deiner Mutter angerechnet. 

klaus1997lll 
Fragesteller
 15.04.2016, 00:07

Wie meinst du das jetzt genau? Würde ich, wenn ich auf 160€ angemeldet bin 132€ bekommen, sprich 20% werden von den 160€ abgezogen oder wie? Und bei 450€ wären es wieviel?

klaus1997lll 
Fragesteller
 15.04.2016, 00:13
@staffilokokke

Meiner Mutter würde das Geld dann doch bei 450€ gestrichen werden oder nicht? Dafür müsste ich dann ja aufkommen. Dann würde mir doch bei 450€ + Abzüge doch fast gar nichts mehr übrig bleiben, wenn ich richtig rechne, oder?

staffilokokke  15.04.2016, 00:23
@klaus1997lll

Wie genau die das verrechnen, weiß ich nicht. Aber von dem Verdienst bleiben Dir 100+20% vom Verdienst. Kann sein, das der A-Geber Dir die 160 oder 450 auszahlt und das JC verrechnet es später dann mit dem Satz. Aber rechtlich dürfen die dann nur die Differenz zwischen 190 und 450 abziehen. Also 260. 
Welche Abzüge meinst Du beim 450 Euro job ?

klaus1997lll 
Fragesteller
 15.04.2016, 00:31
@staffilokokke

Soweit ich es mitbekommen habe, würde meine Mutter für mich keine Leistung mehr bekommen, da ich durch den 450€ Job ja für mich selber aufkommen würde. Meine Frage aber, wieso ich die fehlende Leistung meiner Mutter decken muss + ich noch mit Abzügen rechnen muss. Ich finde es zum k*tzen das die Kinder drunter leiden müssen weil die Eltern oder ein Elternteil nicht  arbeiten kann.

staffilokokke  15.04.2016, 00:37
@klaus1997lll

Finde ich auch schlimm, wie der Staat mit seinen Ressourcen umgeht.
Antwort:
Da Du bei Ihr lebst, gehörst Du zur Bedarfsgemeinschaft. 

Sorry, muss jetzt schlafen gehn.
Viel Glück weiterhin.

isomatte  15.04.2016, 07:15
@klaus1997lll

Wenn du in einer eigenen Wohnung wohnen würdest,müsstest du dann von deinem Einkommen deine Aufwendungen nicht auch selber zahlen ?

Genauso sieht es aus wenn du bei deiner Mutter / Eltern lebst und eigenes Einkommen hast,dann kannst du davon teilweise oder auch ganz deinen Bedarf selber decken,käme halt auf die Höhe deines Einkommens an.

Deshalb gibt es ja die Freibeträge damit sich das Arbeiten für die Kinder überhaupt noch lohnt,wenn sie nicht arbeiten müssten,weil sie hauptberuflich noch zur Schule gehen.

isomatte  15.04.2016, 06:51

Wie kommst du auf 190 € ?

staffilokokke  15.04.2016, 11:29
@isomatte

Hi, hatte das so gerechnet, das nicht der Betrag über 100 Euro mit 20% verrechnet wird, sondern die gesamten 450 Euro. 20% von 450 sind 90. Also 190.

isomatte  15.04.2016, 11:44
@staffilokokke

Das habe ich gemerkt und das war eben der Fehler und man sollte auch wissen das diese Freibeträge immer vom Brutto berechnet werden und dann theoretisch vom Netto abgezogen werden,erst das ergibt dann das anrechenbare Nettoeinkommen  !