Hartz4 den Vetmieter informieren?

9 Antworten

Nein, nur wenn Du selbst davon unabhängig in Erfahrung gebracht hast, dass Du damit die Miete künftig nicht zahlen könntest.

Über die Änderung deiner Einkommensverhältnisse während der Mietzeit brauchst du den V. nicht informieren. Auch darf er das nicht fordern. Solche Klausel wäre unwirksam.

Das JobCenter hat kein Recht, eine Mietbescheinigung zu verlangen. S. hier: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-keine-vorlage-von-mietbescheinigungen-9001574.php Und wenn das Bundessozialgericht entschieden hat, dass der Mietvertrag ausreicht, gilt das m. E. auch für Erstanträge. Leider setzen sich die JobCenter immer wieder über geltendes Recht hinweg und haben mit der Verweigerung des Existenzminimums auch ein probates Druckmittel zur Hand.

Und deinen Vermieter geht es nichts an, solange die Miete pünktlich kommt.

Ändert sich dadurch denn etwas für den Vermieter? Du wirst ja sicherlich vorhaben dennoch weiterhin pünktlich die Miete zu zahlen, oder nicht? Von daher sehe ich keine Veranlassung den Vermieter zu informieren, woher Du Dein Geld beziehst. Man informiert den Vermieter ja auch nicht über einen Arbeitgeberwechsel.

blaufisch85 
Fragesteller
 21.11.2014, 17:12

Ja aber wird er ja mit bekommen wenn ich die Mietbescheinigung von Jobsenter bei ihn einwerfe..

Gerneso  21.11.2014, 17:14
@blaufisch85

Wenn er ab sofort die Miete nicht mehr von Dir sondern stattdessen direkt vom Amt bekommt, wäre es schon nett, ihn vorab aktiv zu informieren. Wenn das Amt die Miete an Dich überweist und Du dann die Miete von Deinem Konto an ihn weiterleitest, merkt er ja nicht woher Du das Geld hast, dann brauchst Du es ihm auch nicht sagen.

blaufisch85 
Fragesteller
 21.11.2014, 17:18
@Gerneso

Ha aber ich muss eine Mietbescheinigung von Jobsenter ausfüllen lassen

Gerneso  21.11.2014, 17:24
@blaufisch85

Dann solltest Du natürlich schon zu der Bescheinigung entweder ein kurzes Anschreiben erstellen, welches die Situation aufklärt oder die Bescheinigung persönlich beim Vermieter abgeben und ihm dann sagen was Sache ist.

Kommentarlos würde ich die von ihm auszufüllende Bescheinigung nicht in seinen Briefkasten werfen. Das hat keinen Stil.

blaufisch85 
Fragesteller
 22.11.2014, 16:38
@Gerneso

was würdest du schreiben???

Gerneso  24.11.2014, 09:12
@blaufisch85

Leider musste ich Unterstützung beim Amt beantragen.

Das Jobcenter hat mich in diesem Zusammenhang gebeten, eine vom Vermieter ausgefüllte Mietbescheinigung einzureichen.

Daher bitte ich Sie beiliegende Bescheinigung auszufüllen und an mich zurück zu geben.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen

Das geht den Vermieter nichts an; ihn hat nur zu intersssieren, dass die Miete pünktlich kommt.

In diesem Fall wird er aber wohl Kenntnis erhalten, da das Jobcenter eine Mietbescheinigung will.

blaufisch85 
Fragesteller
 22.11.2014, 17:18

Das blöde ist das muss ich ja..Aber wie verklickere ich es ihm..Ich weis nicht wie er tickt..