hartz vier werden die Müllabfuhrgebühren erstattet ja oder nein?

4 Antworten

"hartz vier werden die Müllabfuhrgebühren erstattet ja oder nein?"

Nein. D. h. Müllgebühren sind im Hartz-IV-Regelsatz mit einkalkuliert. Genau genommen übernimmt das Amt i.d.R. die vollen Nebenkosten für die Wohnung (wenn nicht zu hoch); und in den Nebenkosten sind die Müllgebühren mit enthalten.

In deinem speziellen Fall - noch mal zu JC gehen.

User2494  08.07.2014, 19:25

Korr.: Vergiss den Satz mit dem Regelsatz. Wenn die Müllgebühren in den Nebenkosten sind, dann sind sie nicht im Regelsatz einkalkuliert, sondern werden logischerweise mit den NK vom Amt bezahlt.

Da deine Müllgebühren vom Müllwerk gesondert abgerechnet werden und nicht über die NK vorausgezahlt werden, mach einen Termin beim JC oder ruf an bei der Stelle im JC, die für Zahlungen zuständig sind, und erkundige dich, wie / ob man die Müllgebühren übernimmt.

Liaaromeoo 
Fragesteller
 08.07.2014, 19:26

in den Nebenkosten meiner Wohnung sind die Müllgebüren nicht aufgeführt sind gesondert zu bezahlen. Deshalb war ich des öfteren beim JC und habe die Rechnungen von der Müllwirtschaft persönlich eingereicht und auch beim Müllamt war ich persönlich vorstellig.

Ich denke ich muss da persönlich rechtlich Druck machen unsere JC Beraterin geht mit uns um wie das letzte verstehe ich nicht ich beziehe ja nur 100 euro vom Amt wenn man es so Sieht mein Mann der schafft sich ab für so wenig Geld. Dann werden wir auch noch so behandelt.

User2494  08.07.2014, 20:10
@Liaaromeoo

Schau dich mal um ob es jemanden gibt, der dich in Sachen Hartz IV berät und dich bzgl. JC unterstützen kann. Weitere Hilfe könntest du auch in einem Forum für Hartz IV Empfänger bekommen.

bei mir ja...

Natürlich gehören auch die Müllgebühren zu den KDU - ( Kosten der Unterkunft und Heizung ) und müssen übernommen werden !

Warum zahlt ihr nicht mit den monatlichen Mietzahlungen ( Nebenkosten ) diese Gebühren,so ist es normalerweise üblich und nicht 1 x pro Jahr.

Den Antrag auf Übernahme müsst ihr,nicht das Amt das zuständig für diese Müllgebühren ist,beim Jobcenter schriftlich beantragen. Nur gegen einen schriftlichen Bescheid,kann man dann auch innerhalb von 4 Wochen nach dem Erhalt,einen Widerspruch einlegen.

vielleicht hilft das .....

http://www.sozialforum-goeltzschtal.de/Muellgebuehren.pdf

Geltendes Recht sieht nicht vor, dass nur die Grundgebühren der Abfallentsorgung vom Jobcenter zu übernehmen sind. In der zitierten Sozi alhilferichtlinie ist von Kosten der „Müllabfuhr“ die Rede, in der Anlage KDU werden für Eigentumswohnungen und Eigenheime die Kosten der „Müllgebühren“ erfragt (für Mietwohnungen sind die Müllgebühren unter 2a bei ‚Sonstiges’ anzugeben). Zu erstatten sind auch die Mengengebühren der Müllentsorgung!

das heißt we ihr als Mieter die Müllgebühren direkt zahlt sind sie grundsätzlich auch "KDU" druch das Jobcenter zu übernehmen